
Details zum Vertrag-Nr.044
Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird (*)
Titel | Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird (*) |
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Referenz | SEV Nr.044 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 06/05/1963 - (*) Seit seinem Inkrafttreten bildet dieses Protokoll einen integrant Teil der SEV 5 und auf Rechtsakte geschlossen. |
Inkrafttreten | 21/09/1970 - Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 5. |
Zusammenfassung |
Il Protocollo no. 2 della Convenzione conferisce alla Corte europea dei diritti dell'uomo la competenza di dare pareri consultivi. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.