Details zum Vertrag-Nr.044
Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
| Titel | Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird |
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| Referenz | SEV Nr.044 |
| Zeichnungsauflegung | Straßburg, 06/05/1963 - Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 005 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen. |
| Inkrafttreten | 21/09/1970 - Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005. |
| Zusammenfassung |
Das Protokoll Nr. 2 der Konvention überträgt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit, Gutachten zu geben. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.



