
Details zum Vertrag-Nr.036
Viertes Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats (*)
Titel | Viertes Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats (*) |
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Referenz | SEV Nr.036 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 16/12/1961 - (*) Dieses Protokoll ist seit Inkrafttreten des Protokolls Nr. 11 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SEV Nr. 155) am 1. November 1998 für Rechtsakte geschlossen. |
Inkrafttreten | 16/12/1961 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Viertes Protokoll enthält besondere Bestimmungen für die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.