
Details zum Vertrag-Nr.021
Europäisches Übereinkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten
Titel | Europäisches Übereinkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten |
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Referenz | SEV Nr.021 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 15/12/1956 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 18/09/1957 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel der Konvention ist es, sicherzustellen, daß die Studienzeiten, die ein Studierender der lebenden Sprachen an einer wissenschaftlichen Hochschule einer Vertragspartei verbringt, gleichwertig im Heimatland des Studenten anerkannt werden. Zusätzlich sollten einseitige Verfügungen oder zweiseitige Abkommen die Bedingungen festlegen, damit die von diesen Studierenden während dieser Studienzeit bestandenen Prüfungen von der Heimathochschule als gleichwertig anerkannt werden. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.