
Details zum Vertrag-Nr.019
Europäisches Niederlassungsabkommen
Titel | Europäisches Niederlassungsabkommen |
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Referenz | SEV Nr.019 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 13/12/1955 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates |
Inkrafttreten | 23/02/1965 - 5 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
In diesem Abkommen garantiert jede Vertragspartei den Staatsangehörigen der anderen Parteien folgende Vorteile: Erleichterung des längeren oder dauernden Aufenthalts auf seinem Hoheitsgebiet; Garantien gegen mögliche Ausweisung; gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen bei Besitz und bürgerlichen Rechten; rechtlichen und gerichtlichen Schutz und das Recht, unter bestimmten in der Konvention festgelegten Bedingungen erwerbstätig zu sein (Industrie, Handel, Finanzwesen und Landwirtschaft, Handwerk und freie Berufe). |
Offizielle Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.