
Details zum Vertrag-Nr.016
Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen
Titel | Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen |
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Referenz | SEV Nr.016 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 11/12/1953 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, Mitglieder der Internationalen Union für den Schutz des gewerblichen Schutzrechts |
Inkrafttreten | 01/06/1955 - 4 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel des Übereinkommens ist es, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, so weit es möglich ist, die von den verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften für Patentanmeldungen erforderlichen Formalitäten. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.