Zurück Die Anstrengungen Deutschlands zum Schutz von Flüchtlingen sind bemerkenswert. Nun muss es die Integration voranbringen und den Kampf gegen Rassismus verbessern

Länderbesuchsbericht
Sachspenden in der Notunterkunft für Asylbewerber in Berlin (AWO Refugium Gotenburger Strasse)

Sachspenden in der Notunterkunft für Asylbewerber in Berlin (AWO Refugium Gotenburger Strasse)

„Die enormen Anstrengungen Deutschlands zur Unterstützung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, insbesondere Syrern, sind lobenswert, und die Unterstützung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ist ermutigend. Es sind jedoch Fortschritte erforderlich, um die Aufnahmebedingungen zu verbessern, faire Asylverfahren zu beschleunigen und die Integration der Flüchtlinge zu fördern”, erklärte heute Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarats, auf der Bundespressekonferenz in Berlin, als er seinen Bericht über den Besuch in Deutschland am 24. April und vom 4. bis 8. Mai 2015 präsentierte.

Der Menschenrechtskommissar, in Anerkennung der Herausforderungen, die mit der Aufnahme einer steigenden Zahl von Asylsuchenden einhergehen, unterstrich die Bedeutung, durchgehend angemessene Aufnahmebedingungen zu bieten. Zu diesem Zweck empfahl er den Bundesbehörden, national verbindlich geltende Minimalstandards für das Betreiben von Aufnahmeeinrichtungen zu verabschieden und ihre Unterstützung der Länder und Kommunen im Hinblick auf die Kosten dieser Aufnahme zu erhöhen. Er stellte ebenfalls fest, dass weitere Schritte ergriffen werden sollten, um den Zugang der Asylsuchenden zu einer medizinischen Versorgung zu verbessern. Der Menschenrechtskommissar forderte die deutschen Behörden des Weiteren auf, die Anforderungen an eine Familienzusammenführung von Flüchtlingen und anderen Personen mit internationalem Schutzanspruch zu erleichtern und ihre Integration zu fördern, insbesondere durch einen Ausbau der Sprachkurse.

Der Menschenrechtskommissar, der die seit 2013 ergriffenen Maßnahmen im Hinblick auf syrische Flüchtlinge begrüßte, empfahl eine Erhöhung der Neuansiedlungsquote und eine Anpassung des Status neuangesiedelter Flüchtlinge an den von Personen, die ihren Status nach einem in Deutschland durchlaufenen Asylverfahren erhalten haben.

Der Menschenrechtskommissar zeigte sich äußerst besorgt über den Anstieg von Rassismus und Intoleranz in Deutschland und forderte die deutschen Behörden auf, ihre Herangehensweise an die Bekämpfung von Rassismus zu erweitern, indem sie sich nicht ausschließlich auf die Aktivitäten organisierter extremistischer Gruppen konzentrieren, sondern auch auf rassistische Handlungen von Einzelpersonen, die mit diesen Gruppen nicht in Verbindung stehen. „Die NSU-Affäre bietet die Chance für Fortschritte in diesem Bereich. Die Änderungen des Strafgesetzbuchs, die rassistische Beweggründe und Ziele als strafverschärfenden Umstand bei Straftaten einführen, sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Nun ist es notwendig, formelle Richtlinien für die Polizei und Mitarbeiter des Justizsystems über den Umgang mit rassistischen Straftaten und die bessere Erfassung und Untersuchung von Hassverbrechen zu erstellen."

Die NSU-Affäre zeige auch deutlich die Notwendigkeit auf, sich tiefgehender mit der Frage zu befassen, inwieweit struktureller Rassismus das Verhalten von Strafverfolgungsbehörden gegenüber Minderheiten beeinflusst. „Ich bin besorgt angesichts von Berichten über von Rassismus beeinflusstem Verhalten, insbesondere im Hinblick auf das Racial Profiling, das von der deutschen Strafverfolgung angewendet wird. Opfer von Diskriminierung durch staatliche Behörden sollten einen wirksamen Rechtsschutz erhalten. Für eine wirksame Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung ist es außerdem wichtig, umfassende Daten zu erfassen und sie nach Gründen, wie z. B. die ethnische Abstammung, aufzuschlüsseln."

Der Menschenrechtskommissar rief die deutschen Behörden auf, den bestehenden Rechtsrahmen für die Aufsicht über die Tätigkeit von Sicherheits- und Nachrichtendiensten zu stärken und die Rechtsbehelfe gegen einen Missbrauch seitens dieser Dienste zu verbessern. „Die gegenwärtig vom Parlamentarischen Kontrollgremium ausgeübte Kontrolle muss gestärkt werden, indem man seinen Mitarbeiterstab und das technische Fachwissen der Mitarbeiter erheblich erweitert. Weitere Mittel sollten auch der G10-Kommission zugeteilt werden, damit sie über ausreichende technische Fachkenntnisse für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie die Kapazität verfügt, effektiv intrusive Datengewinnung seitens der Nachrichtendienste zu prüfen. Die Behörden sollten außerdem garantieren, dass alle Kontrollorgane Zugang zu allen Informationen, ungeachtet ihrer Geheimhaltungsstufe, erhalten."

Schließlich lobte der Menschenrechtskommissar Deutschland für die Gründung mehrerer nationaler Menschenrechtsinstitutionen, u.a. das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Gleichzeitig rief er die deutschen Behörden auf, die Befugnisse und Mittel dieser Institutionen zu erhöhen, um ihnen dabei zu helfen, dem öffentlichen Wohl besser dienen zu können. Er empfahl zum Abschluss, die Gründung eines unabhängigen Polizeibeschwerdemechanismus, dem es möglich ist, effektiv Beschwerden über alle Strafvollzugsbeamten zu bearbeiten.

Berlin 01/10/2015
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