L.E. gegen Griechenland  | 2016

Reformen zur Bekämpfung des Menschenhandels

Insbesondere was den Menschenhandel betrifft, gibt es die Notwendigkeit, einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung dieses Phänomens anzuwenden, indem man zusätzliche Maßnahmen ergreift, die zum Ziel haben, Menschenhändler zu bestrafen, Menschenhandel zu verhindern und Opfer zu schützen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Januar 2016

Hintergrund

Als L.E. 22 Jahre alt war, wurde sie mit einem Trick eines Menschenhändlers zu einer Reise nach Griechenland überredet. Als sie eintrafen, nahm ihr der Menschenhändler den Pass weg, und L.E. wurde gezwungen, zwei Jahre als Prostituierte zu arbeiten. Sie wurde wiederholt wegen Verstoßes gegen das Prostitutionsgesetz strafrechtlich verfolgt, und wurde schließlich in Abschiebehaft genommen. Den Behörden wurde dann mitgeteilt, dass sie das Opfer von Menschenhandel war.

Es wurden Ermittlungen eingeleitet und die Abschiebung von L.E. wurde ausgesetzt. Es gab jedoch erhebliche Verzögerungen, bevor die Staatsanwälte L.E. offiziell als Opfer von Menschenhandel anerkannten, was bedeutete, dass ihr neun Monate bestimmte Schutzmaßnahmen verweigert wurden.

Der Staatsanwalt versäumte es auch fünf Monate lang, ein Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Menschenhändler einzuleiten, obwohl den Behörden die entsprechenden Beweise vorlagen. Nach Beginn der Ermittlungen kam es zu signifikanten Mängeln und Verzögerungen. Außer den Namen des Verdächtigen in ein Register aufzunehmen, ergriff die Polizei keine Schritte, um ihn zu finden und zur Verantwortung zu ziehen.

Urteil des EGMR

Straßburger Gerichtshof entschied, das griechische Recht zu dieser Zeit sei nicht geeignet gewesen, um L.E. als Opfer von Menschenhandel zu schützen. Die Mängel und Verzögerungen bedeuteten jedoch, dass das Vorgehen der Behörden nicht die Standards erfüllt hätten, die von der Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels gefordert werden, was die Grundrechte von L.E. verletzt habe.

Nachbereitung

Nach diesen Ereignissen führten die griechischen Behörden eine Reihe neuer Gesetze und Praktiken zur Bekämpfung des Menschenhandels ein und setzten einen neuen nationalen Berichterstatter ein, der das System für die Identifizierung von Opfern überwacht und koordiniert.

Das Urteil des Gerichtshofs wurde außerdem an die Regierungsstellen geschickt, um auf diese Weise sicherzustellen, dass die relevanten Behörden in Zukunft rasch und sorgfältig reagieren werden. Eine Sondereinheit der griechischen Polizei wurde die Aufgabe zugewiesen, Menschenhandel zu bekämpfen; sie besteht aus vierzehn Kadern, die im ganzen Land operieren.

Das Ministerkomitee des Europarats verfolgt weiterhin das Vorgehen der griechischen Behörden zur Bekämpfung des Menschenhandels. Griechenland wird außerdem von der Expertengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) des Europarats überwacht.

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