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Europäischer Ausschuss für soziale Rechte: Schlussfolgerungen für das Jahr 2020 zu Beschäftigung, Ausbildung und Chancengleichheit

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) hat seine Schlussfolgerungen für das Jahr 2020 zur Umsetzung der Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und Chancengleichheit veröffentlicht:

  • Recht auf Arbeit (Artikel 1);
  • Recht auf Berufsberatung (Artikel 9);
  • Recht auf berufliche Bildung (Artikel 10);
  • Recht von Menschen mit Behinderungen auf Eigenständigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft (Artikel 15);
  • Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien (Artikel 18);
  • Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Artikel 20);
  • Recht auf Schutz bei Kündigung (Artikel 24);
  • Recht der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers (Artikel 25).

Im Rahmen des Berichtsverfahrens verabschiedete der Ausschuss 349 Schlussfolgerungen in Bezug auf 33 Staaten, wobei in 152 Fällen Nichtkonformität und in 97 Fällen Konformität festgestellt wurde. In 100 Fällen war der Ausschuss aufgrund fehlender Informationen nicht in der Lage, die Situation zu beurteilen („Rückstellungen“).

Die folgenden 33 Länder wurden untersucht:

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Estland, Georgien, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Niederlande (Curaçao), Niederlande (Sint Maarten), Nordmazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Darüber hinaus veröffentlichte der Ausschuss seine Feststellungen für das Jahr 2020 in Bezug auf Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Portugal, welche Folgemaßnahmen zu Entscheidungen betreffen (im Rahmen von Kollektivbeschwerden).


 Pressemitteilung 
Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte für das Jahr 2020 zu Beschäftigung, Ausbildung und Chancengleichheit [EN]


 Material für das Pressebriefing – Feststellungen 2020 [EN]


 Highlights der Schlussfolgerungen für das Jahr 2020 [EN]

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) Strassburg 24. März 2021
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