
Straßburg, 02.10.2013 – „Whistleblower“, die im öffentlichen Interesse das Fehlverhalten von Staaten offenlegen, sollten gemäß der Parlamentarischen Versammlung vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden, sofern sie in gutem Glauben handeln und auf angemessene Weise vorgehen.
In der heute verabschiedeten Entschließung über „Nationale Sicherheit und Zugang zu Informationen“ wird festgestellt, dass „die legitimen und klar definierten nationalen Sicherheitsinteressen“ ausreichende Gründe darstellen, um Informationen, die im Besitz der Behörden sind, zurückzuhalten, jedoch zugleich die Notwendigkeit betont, einen angemessenen Rahmen für die Berufung auf die „nationale Sicherheit“ als Rechtfertigung für die Geheimhaltung festzulegen. Verbrechen wie Mord, Verschwindenlassen, Folter oder Entführungen dürfen nicht unter dem Deckmantel des „Staatsgeheimnisses“ stattfinden.
Der Zugang zu Informationen sollte gewährt werden, wo das öffentliche Interesse an den betreffenden Informationen mehr Gewicht hat als das Interesse der Behörden, diese geheim zu halten, insbesondere dann, wenn die Informationen „einen wichtigen Beitrag zu einer laufenden öffentlichen Debatte leisten“.
Laut dem Verfasser des Berichts, Arcadio Díaz Tejera (Spanien, SOC), scheinen die „Wikileaks“-Enthüllungen keine ernsthaften diplomatischen Auswirkungen gehabt und auch keinen nachhaltigen Schaden verursacht zu haben: „Eine Lehre, die aus dieser massiven Sicherheitslücke gezogen werden konnte, ist die Tatsache, dass sogar die Veröffentlichung von relativ sensiblen Informationen in Wirklichkeit bei Weitem nicht so schädlich ist, wie man vorher angenommen hatte. Ich halte daher die extreme Härte, mit der die amerikanischen Behörden den jungen Soldaten Manning behandeln, der die ‚undichte Stelle’ zu sein scheint, für völlig unangemessen.“ (weiter...)