Commissaire

Menschenrechtskommissar
18/08/2011
Menschenrechtskommissar
Menschenrechtskommissar

25 % der heute in Europa inhaftierten Personen werden in Untersuchungshaft oder "Unterbindungsgewahrsam" genommen. Sie wurden nicht verurteilt oder warten auf die Überprüfung eines früheren Urteils. Da ihre Schuld nicht einwandfrei festgestellt wurde, müssen sie im Prinzip als unschuldig betrachtet werden, erklärt Thomas Hammarberg bei der Veröffentlichung seines aktuellen Menschenrechtskommentars am 18. August.

Die einzige Rechtfertigung für ihre Inhaftierung darf die Gewährleistung einer effizienten Ermittlung, d. h. Sicherung aller verfügbaren Beweismittel, Verhinderung jeglicher geheimer Absprachen mit Zeugen sowie deren Beeinflussung, oder die Verhütung von Fluchtversuchen sein.