
Heutzutage werden Menschen mit geistigen und psychosozialen Behinderungen in vielen europäischen Ländern routinemäßig unter Vormundschaft gestellt – sie werden damit ihrer „Geschäftsfähigkeit“ beraubt. In den Augen des Gesetzes sind sie Nicht-Personen, deren Entscheidungen keine rechtliche Bedeutung haben. Diese Regelung stellt eine Verletzung der allgemein anerkannten Menschenrechtsnormen dar, so Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, in seinem neuesten Menschenrechtskommentar, der heute zusammen mit einem Themenpapier zum selben Thema veröffentlicht wurde.
Der Großteil an Regelungen in Europa in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit ist überholt und bedarf dringend einer Reform. Der automatische Verlust der Menschenrechte derjenigen, die unter Vormundschaft gestellt werden, ist eine Praxis, die unbedingt geändert werden muss. (weiter...)