
„In Ungarn wurden nach einer minimalen Konsultation der Öffentlichkeit und ohne ausreichende Berücksichtigung der grundlegenden Prinzipien der Menschenrechte weitreichende Gesetzesänderungen verabschiedet. Die jüngsten Entscheidungen zur Unabhängigkeit der Justiz sowie der Meinungs- und Religionsfreiheit geben Anlass zu großer Sorge“, sagte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, der heute einen Brief an den ungarischen Außenminister veröffentlicht hat. Der Brief thematisiert das neue Gesetz über das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit, das zahlreichen Religionsgemeinschaften ihren Status als Kirche entzieht. (weiter...)
Generalsekretär Jagland reagierte ebenfalls auf die jüngsten Gesetzes- und Verfassungsänderungen in Ungarn und betont in seinem Brief an den ungarischen Außenminister János Martonyi, die Verpflichtungen des Landes gegenüber dem Europarat umfassten nicht nur die Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beim Gesetzgebungsprozess und seinen Ergebnissen, sondern auch die Achtung der zugrundeliegenden Grundsätze der Demokratie, die gegenseitige Kontrolle, die durch das gute Funktionieren unabhängiger Institutionen sichergestellt wird. Der Generalsekretär schlägt vor, dass die verschiedenen Rechtsvorschriften, die kürzlich zur Umsetzung der neuen Verfassung verabschiedet wurden, vom zuständigen Expertengremium des Europarates, der Venedig-Kommission, detailliert untersucht werden.