SG

Generalsekretär
06/03/2013
Ungarn: Generalsekretär ruft Regierung und Parlament auf, Abstimmung über Verfassungsänderungen zu verschieben
Thorbjørn Jagland

Straßburg, 06.03.2013 – In einer heute veröffentlichten Erklärung ruft der Generalsekretär des Europarates Regierung und Parlament in Ungarn dazu auf, die für Montag angesetzte Abstimmung über geplante Verfassungsänderungen zu verschieben, damit diese von der Venedig-Kommission untersucht werden können.
 

„Ich habe Bedenken, ob die Verfassungsänderungen mit dem in der Satzung des Europarates verankerten Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Die ungarische Regierung führt die Übergangsbestimmungen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, wieder ein. Dies lässt den Eindruck entstehen, dass sich die Regierung mithilfe ihrer Zweidrittelmehrheit über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hinwegzusetzen beabsichtigt, wodurch das demokratische Grundprinzip der gegenseitigen Kontrolle gefährdet werden könnte. Es handelt sich um eine wichtige und komplexe Frage, die eingehend von Experten untersucht werden muss. Folglich wäre ein Gutachten der Venedig-Kommission erforderlich.


Darüber hinaus bin ich darüber besorgt, dass diese umfassenden Verfassungsänderungen bereits nächsten Montag beschlossen werden sollen, was keinen Spielraum für eine Begutachtung durch die Experten oder für ein ordnungsgemäßes Verfahren in Ungarn lässt.


Ich fordere deshalb die ungarische Regierung und den Präsidenten des ungarischen Parlaments dazu auf, den Beschluss der Verfassungsänderungen zu verschieben, damit diese von der Venedig-Kommission noch vor ihrer Verabschiedung bewertet werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Venedig-Kommission bemüht sein wird, den Text so rasch wie möglich zu begutachten“, so der Generalsekretär.


Kontakt:
Daniel Höltgen, Sprecher des Generalsekretärs, +33 6 68 29 87 51

 
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