
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Heinisch gegen Deutschland in seinem Kammerurteil vom 21. Juli einstimmig entschieden, dass eine Verletzung von Artikel 10 (freie Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt. Der Fall betraf die Entlassung einer Altenpflegerin, nachdem diese ihren Arbeitgeber wegen mangelhafter Betreuung angezeigt hatte.
Die Beschwerdeführerin, Brigitte Heinisch, war bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH als Altenpflegerin angestellt. Die Firma ist auf die Gesundheitspflege und Betreuung von Senioren spezialisiert und gehört größtenteils dem Land Berlin. Seit Januar 2002 arbeitete Brigitte Heinisch in einem Altenpflegeheim dieser Firma, in dem die Patienten auf spezielle Hilfe angwiesen waren. Im Zeitraum von Januar 2003 bis Oktober 2004 machten Brigitte Heinisch und ihre Kollegen die Heimleitung regelmäßig darauf aufmerksam, dass sie aufgrund von Personalmangel überlastet sind und daher ihre Pflichten nur schwerlich ausführen konnten. (Weiter...).