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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
15/12/2011
Gerichtshof gibt Urteil im Fall Al-Khawaja und Tahery gegen das Vereinigte Königreich bekannt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – das Rechtsprechungsorgan des Europarates zur Gewährleistung der Menschenrechte aller Europäer – ist mit britischen Gerichtshöfen übereingekommen, dass die Verwertung von Beweisen, die auf Hörensagen beruhen, nicht automatisch ein Hindernis für faire Gerichtsverhandlungen darstellt.

 

Das heutige rechtskräftige Urteil der Großen Kammer im Fall Al-Khawaja und Tahery gegen das Vereinigte Königreich, trägt zu einer verbesserten Definition der in den letzten Jahren angespannten Beziehung zwischen britischen Gerichtshöfen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei. Die Reform des Gerichtshofs hat für den derzeitigen britischen Vorsitz im Europarat Priorität. 

 

Für das heute bekannt gegebene Urteil der Großen Kammer in einem Fall, dessen Beweise auf Hörensagen beruhten, wurden die vom Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs geäußerte Kritik mit größter Sorgfalt untersucht und ein Großteil des Gesagten berücksichtigt. 

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in diesem Urteil einen flexibleren Ansatz angewendet und die Feinheiten des englischen Rechtssystems stärker in Betracht gezogen.

 

Im Gegensatz zum Kammerurteil befand die Große Kammer, dass es zu keiner Verletzung im Al-Khawaja-Fall gekommen sei, trotz der Tatsache, dass der Hauptbeweis aus der schriftlichen Erklärung des Zeugen bestand, da es zusätzliche Beweise zur Bestätigung dieser Aussage gab. 

 

Dennoch konnte ein Ausgleich im Tahery-Fall gefunden werden. Die Große Kammer befand, dass es zu einem unfairen Gerichtsverfahren gekommen war, da der einzige Beweis gegen Tahery auf der schriftlichen Aussage des Zeugen beruhte. Diese Entscheidung ist darauf zurückzuführen, dass Tahery keine Gelegenheit bekam, den Zeugen zu befragen, was genau dieser gesehen hatte oder ob er über bestimmte Motive für die Aussage verfüge, dass Tahery ein Verbrechen begangen habe.  

 

Der Grundsatz, dass eine Person die Möglichkeit erhält, Zeugen ins Kreuzverhör zu nehmen, hat durch das englische Common Law Eingang in die Konvention gefunden. Dieser Grundsatz ist seit Jahrhunderten im englischen Recht verankert und wurde erst im Jahr 2003 durch das Strafrechtsgesetz (Criminal Justice Act) geändert, das im April 2005 in Kraft trat. Die meisten anderen Common-Law-Jurisdiktionen – und Schottland – haben den Grundsatz beibehalten.

 

Pressemitteilung