
Straßburg, 11.04.2012 – Die Europarats-Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) hat entscheidende Mängel im italienischen Finanzierungssystem der Parteien festgestellt, die dringend beseitigt werden müssen. Die Kontrolle öffentlicher Behörden über die Parteienfinanzierung erfolgt bruchstückhaft und formalistisch durch drei verschiedene Einrichtungen, die in ihren Befugnissen eingeschränkt sind. Es findet weder eine Absprache zwischen diesen Einrichtungen noch mit Strafverfolgungsbehörden statt. GRECO fordert die politischen Parteien auf, ein eigenes internes Kontrollsystem einzurichten und ihre Konten einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. GRECO empfiehlt mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung durch eine maßgebliche Senkung der Spendenhöchstgrenze auf 50 000 Euro, wobei die Identität des Spenders der Öffentlichkeit vorenthalten bleibt. Gleichermaßen müssen anonyme Spenden verboten werden. Außerdem fordert GRECO angemessene Strafmaßnahmen für die Verletzung der Finanzierungsbestimmungen, die auch in die Praxis umgesetzt werden müssen.
Des Weiteren unterstreicht GRECO die Notwendigkeit zur Ratifizierung der Strafrechtskonvention über Korruption und ihres Zusatzprotokolls durch Italien sowie deren vollständige Eingliederung in das nationale Recht. Italien gehört zu den wenigen Mitgliedsstaaten, die nicht Vertragsstaaten dieser Rechtsinstrumente sind. GRECO ist äußert besorgt über die Wirksamkeit des Sanktionssystems für Korruptionsstraftaten in Italien und über das hohe Risiko, dass strafrechtliche verfolgt Fälle aufgrund von Verjährung abgewiesen werden.
Der Bericht beinhaltet 16 Empfehlungen, die im Laufe des Jahres 2014 bewertet werden.