
Straßburg, 31.5.2012 – Ein wirksamer Schutz der Menschenrechte auf nationaler Ebene bedarf angemessener Gesetze und einer effizienten Justiz – aber auch solider und unabhängiger nationaler Menschenrechtsstrukturen (NHRSs). Dies ist besonders in Zeiten von Krisen und Sparmaßnahmen offenkundig, so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissars des Europarates, in seinem ersten Menschenrechtskommentar.
Die NHRSs – unabhängige Kommissionen, allgemeine und spezielle Ombudsleute, Gleichstellungsbehörden, Beschwerdemechanismen über die Polizei und ähnliche Einrichtungen – gewährleisten die Menschenrechte für alle, sind jedoch besonders wichtig für die am stärksten gefährdeten Gruppen. Sie bieten Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Roma, Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen leicht zugängliche Hilfe. Aufgrund der allgemeinen Verschlechterung der Menschenrechtslage durch die Wirtschaftskrise haben viele NHRSs mehr Beschwerden zu behandeln.
Leider wurden die Möglichkeiten vieler NHRSs durch drastische Budget- und Personalkürzungen, die Schließung von Regionalbüros oder die Zusammenlegung mehrerer Organismen zu übergreifenden Strukturen, die jedoch oft nicht so effektiv und zugänglich sind wie zuvor, eingeschränkt. Die Regierungen sollten deshalb die NHRSs in allen Phasen der Ausarbeitung des Haushaltsplans einbinden, insbesondere in Ländern, die unter der Sparpolitik leiden. (weiter...)
Siehe auch:
Podcast: Nils Muižnieks – Meine ersten 60 Tage als Menschrechtskommissar