Ministerkomitee
20/09/2013
Ministerkomitee prüft Umsetzung von Urteilen des Menschenrechtsgerichtshofs
Straßburg, 20.09.2013 – Von 24. bis 26. September 2013 prüfen die Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates die Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese Kontrollfunktion des Ministerkomitees ist in Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Die für eine eingehendere Prüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Italien, Polen, Rumänien, die Russische...