
Straßburg, 16. März 2012 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 15. März 2012 entschieden, der ukrainischen Regierung gemäß Artikel 39 seiner Verfahrensordnung zu empfehlen, sicherzustellen, dass die ehemalige ukrainische Ministerpräsidentin Julia Timoschenko eine angemessen medizinische Behandlung in einer geeigneten Einrichtung erhält.
Die 1960 geborene Julia Timoschenko ist Führerin von „Batkivshchyna“, der größten Oppositionspartei in der Ukraine, und von „Block Yuliya Tymoshenko“. Sie war 2005 und zwischen Dezember 2007 und März 2010 Ministerpräsidentin der Ukraine. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil sie illegal die Unterzeichnung eines Vertrags über Gasimporte angeordnet haben soll. Am 11. Oktober 2011 wurde sie in allen Anklagepunkten für schuldig befunden, einschließlich des Amtsmissbrauchs, und zu sieben Jahren Haft verurteilt sowie dazu, drei Jahre lang keine öffentlichen Ämter zu bekleiden. Sie hat Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.
Ihre Beschwerde ging am 10. August 2011 beim Gerichtshof ein. Sie behauptet insbesondere, dass ihre strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung politisch motiviert waren, dass es keine gerichtliche Überprüfung der Rechtsmäßigkeit ihrer Inhaftierung in Kiew SIZO Nr. 13 gab und dass ihre Haftbedingungen unangemessen seien und sie keine medizinische Versorgung für ihre zahlreichen gesundheitlichen Probleme erhalten hätte. (weiter...)
Siehe auch:
Thorbjørn Jagland besorgt über Gesundheitszustand von Julia Timoschenko
Die Ukraine und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte