
„Die Justiz sollte auf den wesentlichen Grundsätzen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit basieren. Werden diese Grundsätze untergraben, verliert das System seine Glaubwürdigkeit, was der Demokratie stark schaden kann“ so der Menschenrechtskommissar am Ende seines Besuchs in der Ukraine.
Während seines Besuchs nahm Thomas Hammarberg mit Besorgnis die unsichere Situation des ukrainischen Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis, die vielen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die auf systemische Probleme in der Ukraine hinweisen, sowie die unverhältnismäßig langen Verzögerungen bei Gerichtsverfahren, die Nichtvollstreckung von nationalen Gerichtsentscheidungen und den erheblichen Einsatz präventiver Inhaftierungen, die weiterhin ein großes Problem für die Menschenrechte darstellen. Hammarberg mahnte die ukrainischen Behörden, bei ihren laufenden Bemühungen für eine Gesetzesreform den Rat der Experten des Europarates in Bezug auf die Justiz und des Status der Richter, die Strafverfahren und andere Rechtstakte umzusetzen. (weiter...)