
In seinem Urteil der Großen Kammer im Fall Al-Skeini und andere gegen das Vereinigte Königreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass das Vereinigte Königreich den Tod von sechs Zivilisten zu untersuchen hat, die im Jahr 2003 im Irak getötet wurden. An den Vorfällen waren britische Soldaten beteiligt. Des Weiteren verkündete der Gerichtshof sein Urteil der Großen Kammer im Fall Al-Jedda gegen das Vereinigte Königreich. Es wurde entschieden, dass die dreijährige Inhaftierung eines irakischen Zivilisten durch britische Streitkräfte im Irak gegen die Konvention verstoßen hat.
Der Europäische Gerichtshof verkündete außerdem Urteile der Großen Kammer in zwei weiteren Fällen – gegen Österreich und Armenien – und gab schriftlich fünf Urteile gegen Deutschland, Russland, Slowenien und die Ukraine bekannt.