
Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) hat heute die Schweiz dazu aufgefordert, die Wirksamkeit ihres Strafrechts zu verstärken, insbesondere in Bezug auf die Korruption ausländischer Amtsträger und im Bereich des Privatsektors. Des Weiteren sollen Gesetze zur Parteienfinanzierung verabschiedet werden.
In ihrem Bericht (Thema I / Thema II) erwähnt GRECO lobend die solide Struktur der schweizerischen Strafgesetzgebung zur Korruption. Die Staatengruppe stellt jedoch fest, dass die Zahl der Verurteilungen im Verhältnis zur Zahl der eingeleiteten Untersuchungen gering ist, insbesondere im Hinblick auf Korruption im Privatsektor und Korruption ausländischer Amtsträger, trotz der bedeutenden Rolle der Schweiz in der internationalen Wirtschaft.
GRECO betont, dass die Schweiz nahezu das einzige Land in Europa ist, dessen Rechtssystem – auf föderaler Ebene und in beinahe allen Kantonen – keine Vorschriften zur Transparenz bei der Parteienfinanzierung enthält. Die politischen Parteien sind in diesem Bereich weder an rechtliche Bestimmungen gebunden noch unterliegen sie Aufsichtsregelungen, was ihre Einnahmen und Ausgaben betrifft. Dies trifft auch für Wahlkampagnen, Bürgerinitiativen und Referenden zu.
Die Staatengruppe gegen Korruption erkennt an, dass diese Situation teilweise auf bestimmte charakteristische Merkmale des politischen Systems der Schweiz zurückzuführen ist, das innerhalb der Bevölkerung und auf internationaler Ebene hohe Akzeptanz genießt, unterstreicht jedoch die negativen Aspekte dieses rechtlichen Vakuums. (weiter...)