
Straßburg, 12.11.2013 – „Die umfangreichen Reformen sollten fortgesetzt werden, um die systembezogenen Mängel in der Verwaltung der Justiz zu beheben und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in der Russischen Föderation zu stärken“, so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, heute bei der Veröffentlichung des Berichts über seinen Besuch vom 3. bis 12. April 2013 in der Russischen Föderation.
Der Menschenrechtskommissar erkennt die Bemühungen der Regierung zur Reform des Justizsystems an, etwa die Überarbeitung der Vorschriften, die laufende Reform des außerordentlichen Überprüfungsverfahrens sowie die Verabschiedung eines Rechtsmittels für übermäßig lange Verfahren und die verspätete Umsetzung von Urteilen nationaler Gerichte.
Es bestehen jedoch weiterhin Bedenken in Bezug auf das reibungslose Funktionieren der Justiz. Menschenrechtskommissar Muižnieks empfiehlt eine Verbesserung der Verfahren und Kriterien zur Ernennung, Entlassung und Bestrafung von Richtern. „Zwischen 2002 und 2012 wurden über 600 Richter entlassen und fast 2 500 verwarnt. Obwohl die Zahl der Sanktionen gegen Richter seit 2010 kontinuierlich abnimmt, zeigt das Gesamtbild, dass Richter nicht vor unzulässigem Druck, auch von innerhalb der Justiz, geschützt sind.“
Die Staatsanwaltschaft verfügt über einen großen Ermessensspielraum, welcher das Prinzip der Waffengleichheit und wirklich kontradiktorische Verfahren untergräbt. (weiter...)