Belarus NGO freedom

Venedig-Kommission
17/10/2011
Venedig-Kommission
Venedig-Kommission

Das beratende Organ des Europarates bei Verfassungsfragen - die Venedig-Kommission – hat Weißrussland scharf für seine Behandlung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kritisiert.

Im Laufe ihrer Plenarsitzung vom 14. bis 15. Oktober merkte die Kommission an, dass beinahe alle NGOs, die im Bereich Menschenrechte tätig sind, in den letzten zehn Jahren ihres Status beraubt worden sind. Des Weiteren missbilligte die Venedig-Kommission eine jüngst vorgenommene Änderung des Artikels 193-1 des weißrussischen Strafgesetzbuchs, derzufolge die Versammlungsfreiheit unter Androhung einer zweijährigen Haftstrafe unterdrückt wird.

Weißrussische Gesetzgeber verabschiedeten ein Paket von Änderungsanträgen, das die Machtbefugnis des KGB erheblich ausweitet. Darin enthalten ist auch das Recht, ohne Durchsuchungsbefehl in private Häuser einzudringen, sowie das Verbot der Finanzierung von NGOs durch Auslandsmittel. Sobald das Gesetz unterzeichnet ist, sind Sicherheitsbeamte befugt, sich Zutritt zu Organisationen sowie zu Wohnhäusern zu verschaffen, sofern ihrerseits die Annahme besteht, dass ein Verbrechen begangen wurde oder begangen werden wird oder sich ein Tatverdächtiger innerhalb des entsprechenden Gebäudes aufhält.

Weißrussland wurde oftmals vom Europarat für die Tatsache kritisiert, dass es das einzige europäische Land ist, indem noch immer die Todesstrafe vollstreckt wird. (weiter...)