
„Trotz eines gut etablierten Menschenrechtssystems muss Österreich immer noch einige bestehende Lücken schließen, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Asylsuchenden, Frauen und Menschen mit Behinderungen”, erklärt Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarats, der nach seinem Besuch in Österreich vom 4.-6. Juni einen Bericht über seine Feststellungen veröffentlicht hat.
„Der Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt sollte ausgeweitet werden, einschließlich einer Erlaubnis für Asylsuchende, eine Ausbildungsstelle anzutreten, um auf diesem Weg von einer Berufsausbildung zu profitieren. Die Qualität der kostenlosen Rechtsberatung und
-vertretung könnte ebenfalls verbessert werden und sollte für die gesamte Dauer des Asylverfahrens und auch im Anschluss an dieses zur Verfügung stehen, auch bei den Abschiebeverfahren."
Ein gut funktionierendes System zum Schutze und zur Förderung der Menschenrechte flankiert die notwendigen Anstrengungen, die bestehenden Lücken zu schließen. Der Kommissar würdigt das bestehende Schutz-System in Österreich und empfiehlt, es durch die Stärkung der Volksanwaltschaft weiter zu ergänzen. Bei der Bekämpfung von Diskriminierung gibt es jedoch „immer noch Raum für Verbesserungen: Die österreichischen Behörden sollten allen Bereichen, in denen es zu Diskriminierungen kommt, den gleichen Schutz gewähren und das Protokoll Nr. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizieren", das ein generelles Diskriminierungsverbot vorsieht. (weiter...)
- Siehe auch: Österreich im Europarat