
Straßburg, 02.02.2012 - Menschen, die aufgrund ihres religiösen Glaubens oder anderer Überzeugungen den militärischen Dienst nicht antreten, sollten dafür nicht inhaftiert werden. Sie sollten stattdessen die Möglichkeit bekommen, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Dies ist nun der in Europa etablierte Standard, welcher von den meisten Ländern respektiert wird. Jedoch gibt es einige bedauerliche Ausnahmen, sagt Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, in seinem letzten Menschenrechtskommentar, der heute veröffentlicht wurde.
Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird bereits seit 1967, als eine erste Entschließung der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet wurde, vom Europarat befürwortet. Die Anerkennung dieses Rechtes wurde später zu einer Voraussetzung für den Beitritt zur Organisation. (weiter...)