
„Zu oft wird Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zur Justiz verwehrt“, so der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, bei der Präsentation seines schriftlichen Beitrags vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem Fall, in dem es um die Behandlung einer behinderten Person in Rumänien geht.
Das Verfahren wurde vom Centre for Legal Resources im Namen von Valentin Câmpeanu eingeleitet, einem jungen Mann der ethnischen Gruppe der Roma, der an einer schweren Lernbehinderung litt und mit dem HIV-Virus infiziert war. Er starb im Alter von 18 Jahren im psychiatrischen Krankenhaus von Poiana Mare, nachdem er sein gesamtes Leben in sozialen Einrichtungen verbracht hatte.
Bis heute hatte der Gerichtshof noch kein Verfahren untersucht, bei dem die betreffende Person vor Einreichung der Beschwerde verstorben war und es gleichzeitig keinen Erben oder nahen Verwandten und keinen gesetzlichen Vertreter gab. „Es herrscht eine gewisse Atmosphäre der Straflosigkeit, was die Misshandlung von Menschen mit Behinderungen betrifft. Eine strikte Anwendung der Klagebefugnis im Fall dieser Menschen würde dazu führen, dass eine besonders verletzliche Gruppe von Menschen ihrer Aussichten auf Forderung und Erhalt von Schadenersatz für die Verletzung ihrer Menschenrechte beraubt würde. Des Weiteren würde eine solche Vorgehensweise der angestrebten Vorbeugung des Auftretens oder Wiederauftretens von Menschenrechtsverletzungen durch die Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen.“(weiter...)
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