
Straßburg, 29.01.2013 – „Das „Auslöschen“ tausender Menschen aus dem slowenischen Melderegister im Jahre 1992 hat noch immer negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zahlreicher „ausgelöschter" Personen. Die slowenische Regierung sollte ihre Bemühungen verstärken und alle Opfer angemessen entschädigen“, so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, in einem heute veröffentlichten Brief an den slowenischen Premierminister Janez Janša.
Der Menschenrechtskommissar fordert die slowenischen Behörden auf, das Gesetz von 2010 über die Rechtsstellung zu überarbeiten, um jenen „Ausgelöschten“, welche die Wiederherstellung ihres Aufenthaltsstatus wünschen, die Wiedereingliederung in die slowenische Gesellschaft zu erleichtern. Er zeigte sich insbesondere besorgt über die geringe Zahl der im Rahmen des Gesetzes gestellten und bewilligten Anträge, was auf eine mangelnde Wirksamkeit hindeuten könnte. „Es wäre sinnvoll, die Frist zur Einreichung von Anträgen auf einen Daueraufenthalt, die nächsten Juli ausläuft, zu verlängern, und die „ausgelöschten“ Personen von der Zahlung der entsprechenden Verwaltungsgebühren zu befreien.“ (weiter...)
- Brief
- Antwort der slowenischen Behörden
Siehe auch: Slowenien im Europarat