HRC on assessing the age of migrant children

Menschenrechtskommissar
09/08/2011
Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar
Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar

Es gibt sicherlich wichtige Gründe für die besondere Fürsorge, die Kindern in der Migrationspolitik eingeräumt wird. Diese besondere Fürsorge ist auch in den internationalen Kinderrechtsnormen festgelegt und wird von den meisten Regierungen akzeptiert. Dennoch ergibt sich dadurch ein spezielles Problem: Wie sollten die Behörden feststellen, ob ein Migrant unter oder über 18 Jahre alt ist? Wird die Person als Kind anerkannt, kann ein Bleiberecht erteilt werden. Wird die Person als erwachsen eingestuft, kann er oder sie innerhalb kürzester Zeit festgenommen und abgeschoben werden. Mehrere europäische Staaten haben Röntgenuntersuchungen durchgeführt, um festzustellen, ob eine Person minderjährig ist oder nicht. Die Röntgenaufnahmen werden von der Hand, dem Handgelenk oder den Zähnen gemacht und dann mit standardisierten Tabellen verglichen, um das “Knochenalter” einer Person festzustellen. Jedoch wird dieser Ansatz von einer steigenden Zahl an Fachärzten angefochten. Er ist zur Altersfeststellung nicht präzise genug und setzt die Person unnötiger Strahlung aus. Aus diesem Grund sind neue interdisziplinäre Untersuchungen notwendig und sie sollten die Kultur, Würde und körperliche Unversehrtheit des Kindes achten. Grundsätzlich sollten Kinder außerdem mit Respekt und Einfühlungsvermögen anstatt mit Misstrauen und unnötigen Untersuchungen aufgenommen werden.