
Straßburg, 10.11.2011 – In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht fordert das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) die Staaten auf, den Einsatz von Einzelhaft für Gefangene auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Maßnahme sollte nur in Ausnahmefällen und so kurz wie möglich angewendet werden.
“Einzelhaft kann sich äußerst schädlich auf die physische und psychische Gesundheit sowie auf das soziale Wohlbefinden von Gefangenen auswirken, und diese schädlichen Auswirkungen nehmen in der Regel zu, je länger die Maßnahme dauert und je unklarer ihr Ende ist. Ein Indikator ist, dass die Selbstmordrate von Gefangenen in Einzelhaft höher ist als bei den restlichen Gefängnisinsassen. Diese Praxis wirft ernsthafte Fragen in Bezug auf das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung auf“, so der Präsident des CPT, Lətif Hüseynov.
In seinem Bericht fordert das CPT die Staaten auch auf, das Recht auf Zugang zu einem Anwalt sofort nach Beginn des Freiheitsentzugs zu garantieren, unabhängig davon, welche Art von Straftat der Person zur Last gelegt wird. Das CPT erkennt an, dass es in Ausnahmefällen nötig sein könnte, den Zugang einer Person zu einem Anwalt ihrer Wahl für eine bestimmte Zeit zu verschieben, betont jedoch, dass dies nicht dazu führen dürfe, dass das Recht auf Zugang zu einem Anwalt vollständig verweigert wird. In solchen Fällen sollte ein anderer Anwalt als Vertretung gefunden werden.
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