
Straßburg, 18.12.2012 - In seinem heutigen Kammerurteil im Fall Ahmet Yıldırım gegen die Türkei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt.
Der Fall betraf die Entscheidung eines Gerichts, den Zugang zu „Google Sites“ zu blockieren, das eine Webseite beinhaltete, deren Eigentümer wegen Beleidigung des Andenkens Atatürks strafrechtlich verfolgt wurde. Durch die Gerichtsentscheidung wurde auch der Zugang zu allen anderen Webseiten dieses Dienstes blockiert. (weiter..)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Länderprofil Türkei
Informationsblatt: Neue Technologien
Siehe auch:
Informationsgesellschaft und Internet Governance