ECHR Internet access judgment

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
18/12/2012
Einschränkung des Internet-Zugangs ohne strengen Rechtsrahmen stellt eine Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung dar
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte .

Straßburg, 18.12.2012 - In seinem heutigen Kammerurteil im Fall Ahmet Yıldırım gegen die Türkei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt.

Der Fall betraf die Entscheidung eines Gerichts, den Zugang zu „Google Sites“ zu blockieren, das eine Webseite beinhaltete, deren Eigentümer wegen Beleidigung des Andenkens Atatürks strafrechtlich verfolgt wurde. Durch die Gerichtsentscheidung wurde auch der Zugang zu allen anderen Webseiten dieses Dienstes blockiert. (weiter..)

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Länderprofil Türkei

Informationsblatt: Neue Technologien

 

Siehe auch:

Die Türkei im Europarat

Informationsgesellschaft und Internet Governance