
17.10.2012 - In einer Stellungnahme der Venedig-Kommission – dem unabhängigen Beratungsorgan des Europarates in Verfassungsfragen – werden die jüngsten Änderungen an den ungarischen Justizgesetzen begrüßt, da sie die Befugnisse des Präsidenten des Landesgerichtsamts einschränken. Diese Änderungen, welche die Amtszeit des Präsidenten des Landesgerichtsamts beschränken und seine Ermessensfreiheit einer richterlichen Überprüfung unterwerfen, wurden von der Kommission positiv aufgenommen, weil dadurch die Unabhängigkeit der Justiz erhöht werde. Gemäß der Stellungnahme konzentrierten sich die Änderungen auf die Fragen, die in den Gesprächen zwischen Generalsekretär Thorbjørn Jagland, dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán und dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten Tibor Navracsics erörtert wurden.
Die Venedig-Kommission sieht insbesondere in zwei Bereichen weiterhin Kritikpunkte: (a) die Art der Wiedereinsetzung zwangspensionierter Richter sowie (b) die Praxis, Fälle ohne Auswahlkriterien zuzuweisen. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hatte ein vorheriges Gesetz als verfassungswidrig eingestuft, welches Richter zwang, im Alter von 62 Jahren in den Ruhestand zu treten, der Präsident des Landesgerichtsamts habe jedoch Richtern, die ihre Arbeit wieder aufzunehmen wünschen, zu große Schwierigkeiten in den Weg gelegt, da diese sich gezwungen sehen, sich an ein Arbeitsgericht zu wenden, um ihre Entlassung für ungültig erklären zu lassen, und sich dann erneut um ihre Wiederaufnahme zu bewerben, so die Venedig-Kommission. Laut der Stellungnahme der Kommission solle das ungarische Parlament ein Gesetz beschließen, wodurch all jene, die dies wünschen, wiedereingesetzt werden.
Überlasteten Gerichten in Budapest wurde es erlaubt, ihre Arbeitslast zu verringern, indem sie Fälle an Gerichte außerhalb der Hauptstadt abgeben. In der Stellungnahme der Venedig-Kommission wird jedoch festgehalten, dass solche Zuweisungen ohne Auswahlkriterien zu unfairen Gerichtsverfahren führen könnten, oder auch dazu, dass Gerichte nicht über die nötigen Mittel verfügen, um die zugewiesen Fälle ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Im Rahmen der Plenarsitzung der Venedig-Kommission am vergangenen Freitag und Samstag behandelten die Experten auch rechtliche Fragen in Bosnien und Herzegowina und der Ukraine; außerdem fanden Diskussionen über den Entwurf einer neuen Verfassung in Tunesien mit Vertretern der tunesischen Verfassunggebenden Versammlung statt.
Stellungnahme der Venedig-Kommission und Antwort Ungarns
Programm der Oktober-Plenarsitzung
Ungarn im Europarat