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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
12/09/2011
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 12. September sein Urteil der Großen Kammer im Fall Palomo Sanchez und andere gegen Spanien bekanntgegeben. Der Gerichtshof hat mehrheitlich entschieden, dass keine Verletzung von Artikel 10 (freie Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Lichte von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) betrachtet, vorliegt. In dem Fall geht es um die Entlassung einer Gruppe von Gewerkschaftsmitgliedern im Anschluss an Veröffentlichungen im Newsletter der Gewerkschaft, in dem eine Karikatur und Artikel mit als beleidigend gewertetem Inhalt über zwei Mitarbeiter und einen Geschäftsleiter erschienen waren. 
 
Die Beschwerdeführer hatten vorgebracht, dass ihre Entlassung aufgrund des Inhalts des Newsletters ihre Rechte gemäß Artikel 10 verletzt hätte und dass der wahre Grund für ihre Entlassung ihre Gewerkschaftstätigkeiten gewesen seien, wodurch ihre Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 11 verletzt worden seien.