
Straßburg, 14.10.2013 - Nach seiner Plenarsitzung am Wochenende hat das internationale Expertenorgan des Europarates für Rechts- und Verfassungsfragen, die Venedig-Kommission, mehrere Gutachten über Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kirgistan, Montenegro, Tunesien und die Ukraine veröffentlicht.
In einem gemeinsamen Gutachten mit der Europarats-Direktion für Menschenrechte kommt die Venedig-Kommission zu dem Ergebnis, dass der Gesetzesentwurf zur Reform der Staatanwaltschaft in der Ukraine eine gute Grundlage für diese lang erwartete Reform ist.
In einem separaten Gutachten begrüßen die Venedig-Kommission und OSZE/BDIMR eine Reihe vom ukrainischen Justizministerium organisierter Rundtischgespräche zur Wahlrechtsreform, jedoch bedarf es immer noch umfassender Veränderungen in diesem Bereich.
In Hinblick auf Aserbaidschan stellt die Venedig-Kommission fest, dass der Gesetzesentwurf über Verleumdung in vielerlei Hinsicht nicht dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Die Kommission findet es „besorgniserregend“, dass Verleumdung in Aserbaidschan immer noch mit übermäßigen strafrechtlichen Sanktionen verbunden ist und dass die Reichweite des Gesetzes gegen Verleumdung kürzlich auf Informationsquellen im Internet ausgedehnt wurde.
Die Venedig-Kommission hat auch Gutachten zum endgültigen Verfassungsentwurf in Tunesien, den vorgeschlagenen Verfassungsänderungen in Georgien und Montenegro und mehreren Gesetzesentwürfe in Kirgistan sowie einen Amicus-Curiae-Schriftsatz für das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina veröffentlicht.