
In der Rechtssache Chodorkowski gegen Russland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute ein nicht endgültiges Kammerurteil gefällt: Der Gerichtshof hat einstimmig beschlossen, dass die Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Die Rechtssache betraf die Festnahme und mehrjährige Inhaftierung einer der damals wohlhabendsten Personen Russlands und die Anklage wegen Wirtschaftsverbechen. Michail Chodorkowski berief sich bei seiner Beschwerde auf die Artikel 3, 5 und 18 der Konvention und brachte eine rechtswidrige Inhaftierung vor, die zu lang andauerte und unter entsetzlichen Bedingungen stattfand. Außerdem beklagte er, dass die Anklage gegen ihn politisch motiviert war.