
Straßburg, 18.02.2013 – Die Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates prüfen vom 5. bis 7. März die Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Diese Überwachung durch das Ministerkomitee ist in Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt.
Die zur Überprüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, Slowenien, die Türkei und die Ukraine. (weiter…)
Siehe auch:
- Weitere Informationen über die dem Ministerkomitee vorliegenden Fälle