
Der Europarat hat Berichte über die Hinrichtung von zwei Männern in Weißrussland erhalten. Ich verurteile diese erneuten Exekutionen scharf. Leider ist Weißrussland das einzige Land in Europa, dass die Todesstrafe immer noch praktiziert, trotz aller Bemühungen der Organisation, Gespräche über ihre Abschaffung oder zumindest ein Moratorium zu führen. Falls diese jüngsten Hinrichtgungen bestätigt werden sollten, wären sie ein weiterer herber Rückschlag für das Bestreben des Europarates, Weißrussland den europäischen Werten näherzubingen. Ich wiederhole meine Forderung an die weißrussischen Behörden, der Verhängung der Todesstrafe ein sofortiges Ende zu setzen.
Der Europarat hält entschieden an seiner Position fest, dass der Tod keine Form von Gerechtigkeit darstellt. Dieses Prinzip ist in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert und stellt eine der Leitlinien dar, die die Grundlage des Schutzes der Menschenrechte durch den Europarat bilden. Die aktuelle Politik der Selbstisolation, der Bedrohung von friedlichen Demonstranten, der Inhaftierung von politischen Gegnern und der erneuten Hinrichtungen unterstreicht den Widerwillen der weißrussischen Behörden, das Bestreben des weißrussischen Volkes zu respektieren, ein vollständiger Teil der europäischen Familie zu werden.