commission de venise - Roumanie

Venedig-Kommission
09/08/2012
Venedig-Kommission des Europarates veröffentlicht im Oktober Gutachten zur verfassungsrechtlichen Situation Rumäniens
Als Beratungsorgan des Europarates für Verfassungsfragen wird die Venedig-Kommission im Oktober ein offizielles Gutachten über verfassungsrechtliche Grundsätze und die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien veröffentlichen. Mit dem Gutachten reagiert die Kommission auf Anträge des rumänischen Premierministers und des Generalsekretärs des Europarates letzten Monat.

Mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen diese Woche und die Beschwerden des rumänischen Verfassungsgerichts über Versuche zur Einschüchterung von Richtern, unter anderem durch Todesdrohungen, hat der Präsident der Venedig-Kommission Gianni Buquicchio seine Bestürzung zum Ausdruck gebracht: „Ich bin überrascht und sogar schockiert, dass sich das Verfassungsgericht eines Mitgliedsstaates des Europarates und der Europäischen Union zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit genötigt fühlt, die Venedig-Kommission anzurufen, um seine Unabhängigkeit zu schützen.“

Die Beschwerden fallen in eine Zeit, in der das Gericht über die Bestätigung oder Annullierung eines Referendums über die Amtsenthebung des Präsidenten zu entscheiden hat. Bei dem Referendum am 29. Juli wurde nicht die benötigte Wahlbeteiligung von 50 % erreicht. Die Regierung bezweifelt die Gültigkeit der Wählerlisten, die zur Berechnung der Wahlbeteiligung verwendet wurden. Der Gerichtshof hatte erklärt, er benötige bis zum 31. August Zeit, um die Wählerverzeichnisse zu überprüfen.

Erklärung der Venedig-Kommission, 7. August 2012