
Straßburg, 29.01.2013 – Bei einer Pressekonferenz hat der Generalsekretär des Europarates Thorbjørn Jagland heute die Beurteilung der ungarischen Mediengesetz- und Justizreformen durch den Europarat vorgestellt.
„Bedeutende Fortschritte wurden erzielt. Durch unseren Dialog mit den ungarischen Behörden konnte in der Tat eine Verringerung der Ermessensfreiheit und eine Erhöhung der Rechenschaftspflicht des Präsidenten des Landesgerichtsamts erreicht werden“, erklärte er.
Gemäß den vereinbarten Gesetzesänderungen ist eine Wiederwahl des Präsidenten des Landesgerichtsamts nicht mehr möglich. Nach Ablauf seiner Amtszeit bleibt er auch nicht mehr automatisch bis zur Wahl seines Nachfolgers mit Zweidrittelmehrheit im Amt, sondern der vom Präsidenten ernannte Vizepräsident fungiert als Interimspräsident.
Des Weiteren können Parlamentsabgeordnete nunmehr vom Präsidenten des Landesgerichtsamts zu allen seine Tätigkeit betreffenden Fragen Auskunft verlangen. Der Nationale Justizrat wird außerdem eine jährliche Stellungnahme zur Rolle des Präsidenten des Landesgerichtsamts bei Richterernennung veröffentlichen.
„Die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und Ungarn wird fortgesetzt, um die Mediengesetze im Einklang mit der Beurteilung unserer Experten weiter zu verbessern“, so Jagland. (weiter...)
Siehe auch: Ungarn im Europarat