Commissioner ECHR

Menschenrechtskommissar
19/07/2011
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Bürger wenden sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil sie der Meinung sind, dass sie auf nationaler Ebene keine Gerechtigkeit erlangen können. Obwohl sich die meisten europäischen Staaten den Entscheidungen des Gerichtshofs beugen, legen einige unter ihnen eine übermäßige Langsamkeit an den Tag, wenn es um die Umsetzungspflicht dieser Urteile geht. Diese Tatsache ist beunruhigend, insofern als die schnelle, vollständige und effiziente Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs unerlässlich für die wirkungsvolle Realisierung der Normen der Europäischen Menschrechtskonvention im innerstaatlichen Recht ist, so Thomas Hammarberg heute bei der Veröffentlichung seines aktuellen Menschenrechtskommentars.

Die Normen und Verfahrensweisen, die es einzuhalten gilt, sind dabei eindeutig. Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention legt fest, dass sich die Staaten „verpflichten, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen“. Das Ministerkomitee des Europarates überwacht die Umsetzung dieser Urteile. Es prüft die vom Gerichtshof festgestellten Mängel, mit dem Ziel, Verletzungen ein Ende zu bereiten und ein wiederholtes Auftreten derselben zu verhindern. (Weiter...)