Zurück Gewalt gegen Frauen in Zypern: Trotz positiver Entwicklungen benötigen Vergewaltigungsopfer laut neuem Bericht mehr Unterstützung

Gewalt gegen Frauen in Zypern: Trotz positiver Entwicklungen benötigen Vergewaltigungsopfer laut neuem Bericht mehr Unterstützung

In der ersten Bewertung von Zypern durch die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) werden positive Maßnahmen hervorgehoben, welche die zyprischen Behörden seit der im Jahr 2017 erfolgten Ratifizierung des Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ergriffen haben.

Die GREVIO, die die Umsetzung des Vertrags überwacht, begrüßt beispielsweise Gesetz 115(1)/2021, das zahlreiche Formen von Gewalt gegen Frauen unter Strafe stellt. Darüber hinaus werden auch die Änderungen der Definition von Vergewaltigung, um diese besser in Einklang mit dem Vertrag zu bringen – „Nein heißt nein“ –, von der GREVIO gewürdigt, ebenso wie das Inkrafttreten eines Gesetzes gegen sexuelle Belästigung und Stalking im Jahr 2021 und eines Gesetzes gegen Sexismus im Jahr 2020. Auf der Grundlage eines Anfang des Jahres durchgeführten Besuchs in Zypern wird zudem die kürzlich erfolgte Eröffnung des Frauenhauses in Nikosia positiv hervorgehoben, eines Krisenzentrums, das Opfern häuslicher Gewalt 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche eine vollständige Palette an Unterstützungsleistungen bietet.

Allerdings kritisiert die GREVIO in dem heute gemeinsam mit der Stellungnahme der zyprischen Regierung veröffentlichten Bericht die mangelnde umfassende Unterstützung für Vergewaltigungsopfer. Insbesondere stellt die GREVIO fest, dass fachspezifische Beratung und umfassende Unterstützung für Opfer von Genitalverstümmelung (FGM), Zwangsheirat oder Vergewaltigung fehlen, was eine gravierende Lücke darstellt, die geschlossen werden sollte.

Vergewaltigungsopfer, die außerhalb der Hauptstadt leben, sind besonders gefährdet und erhalten zu wenig Unterstützung. Über die unmittelbaren Bedürfnisse dieser Opfer hinaus sollten derartige Unterstützungsdienste so ausgerüstet sein, dass sie die „Spätfolgen“ von sexueller Gewalt bewältigen können, denn der Bericht nimmt auch auf die unbestimmte Zahl an Frauen Bezug, die im Zusammenhang mit dem Konflikt von 1974 sexuelle Gewalt erlitten haben. In dem Bericht wird daher die Notwendigkeit unterstrichen, dass fachspezifische Beratung für den Umgang mit Traumata und Leid zur Verfügung steht, welche seit Längerem bestehen.


 Pressemitteilung


 Zypern und die GREVIO [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) Strassburg 23. November 2022
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.