Zurück Europaratsgipfel richtet als ersten Schritt für internationalen Entschädigungsmechanismus für Opfer russischer Aggression Schadensregister für Ukraine ein

Europaratsgipfel richtet als ersten Schritt für internationalen Entschädigungsmechanismus für Opfer russischer Aggression Schadensregister für Ukraine ein

Am zweiten Tag des Gipfeltreffens des Europarates in Reykjavik, Island, haben die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, die isländische Premierministerin, Katrín Jakobsdóttir, der niederländische Ministerpräsident, Mark Rutte, die isländische Außenministerin und Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates, Thórdís Kolbrún Reykfjörd Gylfadóttir, der ukrainische Ministerpräsident, Denys Schmyhal, und der ukrainische Justizminister, Denis Maljuska die Einrichtung des Schadensregisters im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine mittels eines Erweiterten Teilabkommens angekündigt.

Dreiundvierzig Länder und die Europäische Union sind dem Erweiterten Teilabkommen über das Register beigetreten oder haben ihre diesbezügliche Absicht geäußert. Das Register wurde von den Teilnehmenden am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarates am 16. und 17.Mai 2023 in Reykjavik eingerichtet.(*)

„Unterstützung für die Ukraine und Solidarität mit dem Land sind eine der Hauptprioritäten des isländischen Vorsitzes und wir haben hart gearbeitet, um sicherzustellen, dass das Ergebnis des Gipfeltreffens in Reykjavik der Notwendigkeit umfassender Rechenschaft für Russlands Aggression gegen die Ukraine Rechnung trägt“, erklärte Katrín Jakobsdóttir. Sie betonte, dass „der Europarat bei der Gewährleistung von Rechenschaft eine wichtige Rolle spielen sollte und kann. Das Register ist ein wichtiger Schritt zur Feststellung der Verantwortung für Verbrechen, die während des von Russland geführten brutalen Kriegs begangen wurden, und eine starke Botschaft der Unterstützung für die Ukraine.“

Marija Pejčinović Burić bezeichnete die Entscheidung, das Schadensregister unter der Schirmherrschaft des Europarates einzurichten, als historisch. Ihrer Auffassung nach wird es den Opfern helfen, ihre Verluste zu erfassen, und ist es eine Voraussetzung für einen Entschädigungsmechanismus. „Diese Initiative, die von einer sehr großen Koalition von Mitglieds- und Nichtmitgliedsstaaten und von der EU unterstützt wird, ist eine der ersten rechtsverbindlichen Entscheidungen, um Russland für seine Handlungen zur Verantwortung zu ziehen“, fügte die Generalsekretärin hinzu.

Die Europäische Union, die vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, vertreten wurde, hat einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Anlaufkosten geleistet. Das Register wird seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) haben und über eine Zweigstelle in der Ukraine verfügen. Mark Rutte unterstrich, dass Russland zur Rechenschaft gezogen werden müsse, insbesondere für die Schäden, welche die Ukraine und ihre Bevölkerung erlitten haben. „Wir sind daher stolz, dass Den Haag, die Welthauptstadt des Rechts, als Sitz des Schadensregisters gewählt wurde.“ Das Register wird zunächst für drei Jahre eingerichtet und wird dazu dienen, Schadens-, Verlust-, und Verletzungsnachweise sowie Informationen zu entsprechende Schadenersatzansprüchen infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine zu erfassen. Es ebnet den Weg zu einem künftigen umfassenden internationalen Entschädigungsmechanismus für die Opfer der russischen Aggression.

Denys Schmyhal erklärte, dass die Ukraine die Einrichtung des Schadensregisters begrüße. „Wir sind dem Europarat und allen teilnehmenden Staaten für ihre wertvolle Unterstützung dankbar. Wir fordern weitere Staaten aus der ganzen Welt auf, dem Schadensregister als Zeichen der Unterstützung für die wichtige Frage der Rechenschaft Russlands für seinen Krieg gegen die Ukraine beizutreten. Das Register ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Ukraine und die Ukrainerinnen und Ukrainer, die so sehr unter diesem Krieg leiden. Das Schwierigste steht aber noch bevor: Wir müssen dafür sorgen, dass das Register schnell einsatzbereit ist, sodass die Opfer der russischen Aggression ihre Forderungen einreichen können. Wir möchten auch betonen, dass die Einrichtung des Registers nur der erste Schritt zur Einrichtung eines umfassenden Entschädigungsmechanismus ist, der garantiert, dass Russland der Ukraine gemäß dem Völkerrecht volle Wiedergutmachung leistet, auch mittels im Ausland befindlicher Vermögenswerte. Wir freuen uns darauf, mit unseren Partnern in dieser wichtigen Frage zusammenzuarbeiten.“

 

 Siehe Entschließung zum Erweiterten Teilabkommen [EN]

 „Erklärung von Reykjavik – Vereint um unsere Werte“ und Dossier zum Gipfel [EN]

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(*) Vierzig Länder sind dem Erweiterten Teilabkommen über das Register beigetreten, das im Rahmen des Europarates eingerichtet wurde: Albanien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Zypern sowie Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten. Die Europäische Union ist ebenfalls beigetreten, während vier weitere Länder (Andorra, Bulgarien, Mexiko und die Schweiz) ihre Absicht zum Beitritt zum Ausdruck gebracht haben.

Gipfeltreffen des Europarates Reykjavik 17. Mai 2023
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