Wir müssen den Terrorismus konsequent bekämpfen, ohne die Menschenrechte aufs Spiel zu setzen

Terrorismus stellt eine zunehmende Bedrohung der Sicherheit in der Welt dar. Die meisten Anschläge wurden von Personen verübt, die ihre Leben, ihre Arbeit und ihre Familien in Europa haben.

Der Kampf gegen den Terror ist seit langem eine Priorität des Europarat, welcher dazu einen einzigartigen Dreifachansatz angenommen hat: Stärkung des Rechtsrahmens, Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus und Schutz der Grundrechte. Seine Verpflichtung zu Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ist in diesem Kampf von ausschlaggebender Bedeutung.

Einhundert Länder, das heißt die Hälfte aller Länder weltweit zählen zu ihren Staatsangehörigen Personen, die sich im Irak und in Syrien dem IS angeschlossen haben. Die UN zählt 25 000 ausländische Terrorkämpfer, mit einem starken Anstieg der Zahl von Personen, die aus europäischen Ländern (insbesondere aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Russland) und aus Asien stammen.

Angesichts dieses Phänomens und vor dem Hintergrund der Implementierung der Resolution 2178 (2014) des VN-Sicherheitsrats in Europa hat der Europarat sein rechtliches Instrumentarium verstärkt und durch das Protokoll zum Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung (2005) ergänzt.

Mit diesem Instrument wird die Vorbereitung eines Terroraktes – im Frühstadium (Anwerbung, Ausbildung und die Vorbereitung und Finanzierung von Reisen zum Zwecke des Terrorismus) zum ersten Mal im internationalen Recht unter Strafe gestellt.

Ein dreijähriger Maßnahmenplan gegen Extremismus und Radikalisierung, insbesondere in Schulen und Gefängnissen und im Internet, wurde im Mai 2015 ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang wird das Ministerkomitee am 10. Februar 2016 Leitlinien für Haftanstalten und Bewährungshilfen erlassen.