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Empfehlung 1693 (2005) 1

betr.

den Dritten Gipfel

    1. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt den Beschluss des Ministerkomitees, den Dritten Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates am 16. und 17. Mai 2005 auf Einladung der polnischen Regierung in Warschau durchzuführen. Sie erinnert daran, dass die beiden früheren Gipfeltreffen ein wichtiger Impuls für den Integrationsprozess des europäischen Kontinents waren und dass bei derartigen Gelegenheiten eine Reihe ausschlaggebender Entscheidungen getroffen wurden.

    2. Der Beschluss zur Einberufung des Gipfeltreffens ist gerechtfertigt. Die auf dem Ersten Gipfel in Wien 1993 festgelegten Ziele, insbesondere das Ziel, „alle europäischen Länder, die die Anforderungen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte erfüllen, auf der Grundlage der Gleichberechtigung in dauerhaften Strukturen zu vereinen“, sind effektiv erfüllt worden.

    3. Auch das vom Zweiten Gipfel in Straßburg 1997 erteilte Mandat, „die demokratische Stabilität in den Mitgliedstaaten zu stärken und Mechanismen zur Überwachung der Verfahren zur Einhaltung der durch die Mitgliedstaaten bei ihrem Beitritt eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen zu schaffen“ wurde umgesetzt, und die entsprechenden Mechanismen haben ihre Arbeit aufgenommen.

    4. Der Dritte Gipfel, der in einem sich wandelnden Europa stattfindet, sollte die Herausforderungen ansprechen, vor denen Europa stehen wird, und die Bedeutung des Europarates für den Kontinent unterstreichen. Er sollte die Organisation mit einem klaren politischen Mandat für die nächsten Jahre ausstatten und sie in der europäischen institutionellen Landschaft positionieren. Er sollte ebenfalls ausreichende Ressourcen zur Ausübung dieses Mandats bereitstellen.

    5. Das Datum des Dritten Gipfels fällt symbolischerweise mit dem 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs und mit dem 15. Jahrestag des Beginns des demokratischen Wandels in Mittel- und Osteuropa zusammen und bietet somit eine hervorragende Gelegenheit zur Betonung der Einheit Europas ohne Trennlinien auf der Grundlage gemeinsamer Werte.

    6. Diese gemeinsamen Werte betreffen an allererster Stelle die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Förderung und Gewährleistung der Beachtung dieser Werte ist laut seiner Satzung die Hauptaufgabe des Europarates, die weiterhin genauso wichtig bleibt wie im Jahre 1949. Der Gipfel sollte das Eintreten aller Mitgliedstaaten für diese gemeinsamen Werte bekräftigen und anerkennen, dass dies die herausragenden Arbeitsbereiche der Organisation sind, was eine Widerspiegelung in der einzigartigen Rolle findet, die der Europarat in Bezug auf Normensetzung, Überwachung, Sensibilisierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten auf dem Kontinent innehat. In Anbetracht der anhaltenden Herausforderungen dieser Werte - wobei der Terrorismus ein besonders augenfälliges Beispiel ist – müssen diese Rolle weiter gestärkt und vermehrte Ressourcen bereitgestellt werden. Die Hauptaufgabe des Europarates kann nicht losgelöst von wichtigen Bereichen wie sozialer Zusammenhalt und Kultur im weitesten Sinne (einschließlich Bildung, kulturelles Erbe, Kunst, Wissenschaft, Medien, Jugend und Sport) sowie Migration, demographischer Wandel und Umweltschutz auf der Grundlage der Achtung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung gesehen werden.

    7. Es ist insbesondere wichtig, jede Form von Unterscheidung zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten des Europarates zu vermeiden. Dieselben Normen sollten für alle Mitgliedstaaten angewandt und von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

    8. Es sollte ein Kodex der wichtigsten Übereinkommen des Europarates erstellt werden. Dieser sollte konkrete Fristen für die Unterzeichnung oder Ratifizierung durch diejenigen Länder enthalten, die diese vor dem Gipfel noch nicht vorgenommen haben. Die verschiedenen Überwachungsverfahren sollten überprüft werden, damit sie auf vergleichbare und transparente Art und Weise für alle Mitgliedstaaten angewandt werden, und ihre Ergebnisse sollten in umfassender Art und Weise zusammengestellt werden.

    9. Die Hilfsprogramme des Europarates sollten auf den Schlussfolgerungen dieser Überwachungsverfahren beruhen und in sein zwischenstaatliches Arbeitsprogramm integriert werden; sie sollten transparent und für alle Mitgliedstaaten verfügbar sein.

    10. Die Förderung der pluralistischen Demokratie, die die Beteiligung der Zivilgesellschaft und die Überwachung des Stands der Demokratie in den Mitgliedstaaten des Europarates einschließt, sollte eines der wichtigsten Ziele der Tätigkeit des Europarates sein. Ein unabhängiges Gremium sollte eingesetzt werden, dessen Aufgabe es wäre, den Stand der Demokratie in den Mitgliedstaaten zu evaluieren, regelmäßig Berichte zu veröffentlichen und zu ergreifende Maßnahmen vorzuschlagen.

    11. Die geographische Erweiterung, auch in langfristiger Perspektive, und der Anstieg des Umfangs der Aktivitäten und Zuständigkeiten der Europäischen Union beinhalten wichtige Konsequenzen für die europäische institutionelle Architektur. Als einzige Organisation, die streng genommen eine wirkliche paneuropäische Organisation ist, verfügt der Europarat über eine einzigartige Ausgangslage, um sich für eine Stärkung des politischen Dialogs zwischen den Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Grundlage einer Partnerschaft der gemeinsamen Werte und des gegenseitigen Interesses einzusetzen.

    12. Die Europäische Union sollte den Europarat als einen privilegierten Rahmen zur Entwicklung und Umsetzung ihrer Nachbarschaftspolitik mit ihren Partnern betrachten. Darüber hinaus sollte die Europäische Union, um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums zu fördern, eingeladen werden, allen ihr offen stehenden Übereinkommen des Europarates beizutreten. Der Europarat sollte ferner geeignete Instrumente erarbeiten, die der Europäischen Union die Möglichkeit geben, weiteren Übereinkommen beizutreten, wie z.B. dem Europäischen Kulturabkommen.

    13. Die Versammlung begrüßt die jüngsten Diskussionen zwischen dem Europarat und der OSZE, die auf eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen beiden Organisationen abzielen, betont jedoch die Wichtigkeit einer engen Einbeziehung der Parlamentarischen Versammlungen beider Organisationen. Die Versammlung bekräftigt erneut ihre Unterstützung für die Verabschiedung einer Vereinbarung auf der Grundlage dieser Prinzipien.

    14. Die Tätigkeit des Europarates zur Stärkung von Demokratie und Menschenrechten sowie der sprachlichen und kulturellen Vielfalt und des sozialen Zusammenhalts entspricht der innovativen Förderung der menschlichen Sicherheit, einem entscheidenden Anliegen der Vereinten Nationen. Ferner sind viele seiner Aktivitäten wie die im Hinblick auf nationale Minderheiten und die Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen und den Religionen entscheidend für die Konfliktverhütung. Folglich sollte sich der Europarat bereit erklären, als eine regionale Einrichtung im Sinne von Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorgane zu agieren.

    15. Außerdem sollte die Tätigkeit der Organisation darauf ausgerichtet sein, Partnerschaften zu den Ländern in Europas unmittelbarer Nachbarschaft zu entwickeln zur Verfolgung gemeinsamer Ziele und Fortsetzung einer fruchtbaren Zusammenarbeit in allen Fragen, die in die Zuständigkeit des Europarates fallen.

    16. Die Versammlung ist überzeugt, dass der Dritte Gipfel der Organisation neue politische Impulse verleihen wird. Die Versammlung legt diesen Beitrag zur allgemeinen Erörterung über den Inhalt und über mögliche Ergebnisse des Gipfels vor und geht davon aus, dass ihre Empfehlungen in den Schlussdokumenten des Gipfels Niederschlag finden werden.

    17. Die Versammlung ruft die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates auf, Aussprachen über den Dritten Gipfel zu veranstalten, um im Vorfeld des Gipfels politische Anstöße zu geben und sicherzustellen, dass der Gipfel die notwendige politische Wirkung erzeugt. Die Versammlung ruft das Ministerkomitee, die nationalen Regierungen und Parlamentarier ferner dazu auf, sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft über den bevorstehenden Dritten Gipfel informiert und konsultiert wird.

    18. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee, folgende Punkte für die Erörterung durch die Staats- und Regierungschefs vorzulegen:

    i. im Entwurf der Erklärung:

      a. die Einheit Europas, wie sie vom Europarat verkörpert wird, zu bekräftigen auf der Grundlage gemeinsamer Werte, in deren Mittelpunkt Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen, und die auch gemeinsame Normen in den Bereichen sozialer Zusammenhalt und kulturelle Zusammenarbeit miteinschließen;

      b. dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, die einzigartige Position des Europarates in der europäischen institutionellen Architektur zu erhalten und zu stärken in Anbetracht seiner Bedeutsamkeit und seiner beispiellosen Mechanismen im Bereich Förderung und Schutz der Menschenrechte, bei denen der Europäische Menschenrechtsgerichtshof an allererster Stelle zu nennen ist;

      c. das Übereinkommenssystem des Europarates zu stärken durch die Schaffung eines Kodex der wichtigsten Übereinkommen und die Festlegung von Fristen für ihre Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten des Europarates, die dies noch nicht getan haben;

      d. die Wichtigkeit der Förderung und Einhaltung der grundlegenden demokratischen Prinzipien und Leitlinien zu betonen, was ein besseres Funktionieren und eine Entwicklung der demokratischen Institutionen und der Zivilgesellschaft, die sich neuen und schwierigen Aufgaben und Herausforderungen gegenübersehen, ermöglichen dürfte. Sie sollten sich zuallererst am Bürger orientieren. Diese Prinzipien konzentrieren sich insbesondere auf:

        A. die Vereinigungsfreiheit;

        B. die Dezentralisierung der Macht und die Stärkung regionaler und kommunaler Verwaltungen;

        C. die Neuorientierung politischer Parteien, die sich bei ihren Wahlbemühungen auf die Zusammenarbeit und die Unterstützung der Zivilgesellschaft stützen sollten;

        D. Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Beschlussfassungsprozess

        E. Meinungsfreiheit und unabhängige und verantwortungsbewusste Medien;

        F. ein kohärentes System der staatsbürgerlichen Erziehung;

        G. ein institutionalisiertes System der wechselseitigen Kontrolle der drei Gewalten, einschließlich unabhängiger Gerichte;

      e. die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten des Europarates zu erklären, den Menschenrechtsschutz und die Bekämpfung jeder Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung zu verstärken; in diesem Zusammenhang das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention am 1. April 2005 zu begrüßen, welches ein generelles Diskriminierungsverbot und einen Appell enthält an die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, dieses Protokoll zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

      f. eine nachdrückliche dahingehende Verpflichtung aufzunehmen, dass das Ministerkomitee seiner uneingeschränkten politischen Verantwortung nachkommen muss, neben den diesbezüglichen Bemühungen der Parlamentarischen Versammlung, pro-aktiv zur Lösung der Menschenrechtsprobleme in Mitgliedstaaten beizutragen und politische Unterstützung sowie Weiterverfolgung der Arbeit der unabhängigen Menschenrechtsmechanismen sicherzustellen;

      g. das strategische Ziel der Schaffung eines einheitlichen paneuropäischen Gebiets für die Bewegungsfreiheit von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europarates als ein wesentliches Element eines Europas ohne Trennlinien zu proklamieren;

      h. sich zu verpflichten, die Bekämpfung jeder Form von Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt und Menschenhandel, fortzusetzen;

      i. die Notwendigkeit der Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch integrierte Politiken für Umwelt und regionale Entwicklung zu betonen;

      j. die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung für die Sicherung einer besseren Lebensqualität für die europäischen Bürger zu bestätigen. Der Europarat sollte seine Tätigkeiten zur Wahrung von Umwelt und biologischer Vielfalt durch die Umsetzung integrierter Politiken auf paneuropäischer Ebene fortsetzen;

      k. dieselben Normen auf alle Mitgliedstaaten anzuwenden, insbesondere im Hinblick auf die Überwachungsmechanismen und –verfahren, und zu gewährleisten, dass sie von allen umgesetzt werden;

      l. eine feierliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten aufzunehmen, die unter ihnen und innerhalb ihrer Grenzen bestehenden Konflikte mit friedlichen Mitteln im Einklang mit den Werten des Europarates und der Charta der Vereinten Nationen zu lösen;

      m. erneut zu bekräftigen, dass die Erziehung zum demokratischen Staatsbürger auf der Grundlage der Rechte und Pflichten der Bürger und der Werte des Europarates weiterhin eine der Prioritäten bei den künftigen Aktivitäten der Organisation sein wird;

      n. offiziell des Leids der zahlreichen Europäer zu gedenken, die im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts Zwangsvertreibung und ethnischer Säuberung ausgesetzt waren und in diesem Zusammenhang einen Grundsatzbeschluss zu treffen, für die Opfer dieses Unrechts ein europäisches Gedenkzentrum zu gründen;

    ii. im Aktionsplan sollte der Gipfel

      a. die einzigartige Aufgabe des Europarates bekräftigen, durch die Förderung und den Schutz gemeinsamer Werte, vor allem jener der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, größere Einheit zwischen den europäischen Staaten herbeizuführen in einem gemeinsamen Rahmen, in dem alle demokratischen Staaten Europas vereint sind, auf gleichberechtigter Grundlage zusammenarbeiten und in gleicher Weise rechenschaftspflichtig sind und zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten verpflichten:

        A. die Rolle und die Fähigkeiten des Europarates generell in seinen herausragenden Arbeitsbereichen zu verstärken, vor allem bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und gleichzeitig anzuerkennen, dass die weitere Realisierung eines europaweiten Raums der Demokratie und der gemeinsamen Rechtsnormen, in dem diese gemeinsamen Werte gedeihen, auch von dem gezielten Beitrag der Aktivitäten des Europarates zu den Bereichen sozialer Zusammenhalt, kulturelle Zusammenarbeit, Förderung der kulturellen Vielfalt und des Dialogs zwischen den Kulturen und den Religionen sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau, insbesondere durch gender mainstreaming, abhängen;

      B. ganz gezielt durch haushaltsmäßige und andere Maßnahmen an erster Stelle die einzigartigen Mechanismen des Europarates zum Schutz und zur Überwachung der Menschenrechte, einschließlich der sozialen Rechte und der Minderheitenrechte sowie der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz weiter zu stärken von denen die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die hervorstechendsten Errungenschaften der Organisation sind und die Synergien zwischen ihnen zu verbessern; an zweiter Stelle ein europaweites Programm einzuleiten zur Förderung beruflicher Weiterbildung, um die Umsetzung der europäischen Menschenrechtsnormen auf nationaler Ebene weiter zu verbessern und damit insbesondere die übermäßige Arbeitsbelastung des Gerichtshofs abzubauen und an dritter Stelle uneingeschränkt und unverzüglich das umfassende Paket der im Mai 2004 verabschiedeten EMRK-Reformen umzusetzen und unverzüglich das Protokoll Nr. 14 zu ratifizieren;

      C. das Potential der Organisation umfassender zu nutzen als einem Rahmen für die Ausarbeitung gemeinsamer Antworten auf neue Herausforderungen, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung sowie für Antworten auf Herausforderungen, die sich aus der wachsenden kulturellen Vielfalt der europäischen Gesellschaften ergeben, die eine stärkere Bekräftigung der Werte des Europarates und eine Zusammenarbeit zur Förderung ihrer konkreten Umsetzung in nationale Politiken erfordern. In Bezug auf den ersten Punkt erwartet die Versammlung von dem Gipfel, dass er den Europarat beauftragt, ein umfassendes Antiterror-Übereinkommen und andere Maßnahmen auszuarbeiten, die darauf ausgerichtet sind, der terroristischen Bedrohung entgegenzutreten. Der Gipfel könnte zu diesem Zweck in Ergänzung der Politischen Erklärung und des Aktionsplans eine Sondererklärung abgeben;

    b. die Stellung des Europarates in der europäischen Architektur und die Verfahren für seine Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, der OSZE, der NATO, den Vereinten Nationen und ihren nachgeordneten Organen und subregionalen Mechanismen eindeutig definieren, einschließlich der Verpflichtung, sich darum zu bemühen sicherzustellen, dass Maßnahmen von Partnerorganisationen Maßnahmen, die zu den Kernaufgaben des Europarats gehören, ergänzen und sich nicht mit ihnen überschneiden;

        A. der Gipfel sollte einen grundsätzlichen Beschluss fassen, einen europäischen Gipfel 2006-2007 unter Beteiligung aller europäischen und euroatlantischen Organisationen einzuberufen. Ziel eines solchen Gipfels könnte es sein, die Anstrengungen zu vereinen, um die europäischen Völker enger zusammenzubringen, einen einheitlichen Raum für sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu schaffen, die allgemeine Sicherheit in Europa zu verbessern und umfassenderen und konsequenteren Gebrauch von den Möglichkeiten zu machen, die ein geeintes Europa bei der Lösung der gemeinsamen Probleme der Menschheit bietet;

        B. zur Vorbereitung des europäischen Gipfels könnte ein Ausschuss der Weisen eingesetzt werden mit einem umfassenden Mandat, um den Europarat und seine Partnerorganisationen im Hinblick auf ihre eigene künftige Entwicklung sowie im Hinblick auf eine Form der strukturierten Partnerschaft zwischen ihnen zu beraten, was zur Erzeugung von Synergien und zur Vermeidung von Doppelarbeit und einer Überschneidung ihrer Aktivitäten notwendig ist und gleichzeitig optimalen Nutzen aus der komplementären Art ihrer Arbeit zieht;

        C. dem Europarat und seinen Partnerorganisationen empfehlen, die Möglichkeiten der Kommunikation und Koordinierung mit allen am europäischen Aufbauprozess beteiligten Institutionen umfassend zu nutzen und auszubauen;

        D. die Rolle des Europarates als das Forum stärken, in dem alle europäischen Nationen Gelegenheit zur Zusammenarbeit auf gleichberechtigter Grundlage haben. Er kann dem Europarat neue Aufgaben zuweisen wie die, das Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der multilateralen Nachbarschaftspolitik zu sein sowie ein Instrument zur Förderung institutioneller Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sowie ihrer Einbindung in die Zuständigkeitsbereiche des Europarates;

        E. die Europäische Union auffordern, der Satzung des Europarates beizutreten und ein Büro in Straßburg zu eröffnen, das engere Kontakte zum Europarat sicherstellt, sowie die notwendigen Schritte hierfür ergreifen;

        F. die Aufnahme der Parlamentarischen Versammlung und des Europäischen Parlaments in die Vierparteien-Treffen zwischen der Europäischen Union und dem Europarat vorschlagen;

        G. die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der OSZE und dem Europarat im Lichte ihrer speziellen Aufgaben und jeweiligen Vorzüge verstärken und rationalisieren, so dass die internationale Gemeinschaft aufeinander abgestimmte Botschaften übermitteln kann, wobei sie zu diesem Zweck ein Rahmenabkommen erarbeiten sollte;

        H. das Kooperationsabkommen aus dem Jahre 1952 zwischen dem Europarat und der UNESCO dahingehend aktualisieren, dass der Europarat zu der Regionalorganisation für kulturelle Zusammenarbeit sowohl auf Regierungs- als auch auf Parlamentsebene gemacht wird;

        I. die Zusammenarbeit zwischen europäischen Staaten und anderen Regionen der Welt zu unterstützen und dabei besonderes Schwergewicht auf den südlichen Mittelmeerraum und auf Zentralasien zu legen;

        c. die Normensetzungsaktivitäten des Europarates und seine Arbeit an normativen Instrumenten betonen, die nach ihrer Ratifizierung gleichermaßen für die Europäische Union wie für die Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich wären und - im Lichte der Erfahrungen des Prozesses der Ausarbeitung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels - die derzeitigen und zukünftigen Verhandlungsmodalitäten in Bezug auf den Entwurf von Rechtsinstrumenten erneut zu überprüfen, damit das gemeinsame Ziel beider Organisationen eines einheitlichen Rechtsraumes, in dem die Menschenrechte uneingeschränkt beachtet und gefördert werden, verwirklicht werden kann;

        d. eine Europäische Migrationsagentur einrichten mit dem Ziel, die Menschenrechte und die Würde des Menschen zu verteidigen unter gleichzeitiger Überwachung aller Aspekte von Migration und der Lage von Migranten, wozu auch der Dialog mit Nicht-Mitgliedstaaten des Europarates (Empfehlung der Versammlung 1655 (2004)) gehört;

      e. neue vorrangige Bereiche der Normensetzung für den Europarat definieren, die die sich wandelnden Erfordernisse, neue Fragen, vor denen der europäische Kontinent steht, sowie die unerlässliche Stärkung der demokratischen Institutionen widerspiegeln. Die Normensetzungsarbeit sollte sich insbesondere auch folgende Bereiche beziehen:

        A. durch Ausarbeitung von Modell-Leitlinien verbesserte Nutzung demokratischer Instrumente wie Petitionen, Volksbegehren und Referenden, insbesondere auf kommunaler Ebene, sowie Geschäftsordnungen für parlamentarische Gremien und parlamentarische Verfahren zur Befragung der Öffentlichkeit;

      B. Schutz vorbildlicher Praktiken bei den Aktivitäten politischer Parteien durch die Erstellung eines Kodex der vorbildlichen Praktiken für diese und von Leitlinien für die Parteienfinanzierung;

      C. Fragen der internen Sicherheit, Zusammenarbeit zwischen Polizeikräften und Justizorganen, Migrationskontrolle und visafreies Reisen;

      D. Gewährleistung der wirtschaftlichen Freiheiten des Größeren Europa – europaweite Freizügigkeit von Arbeitskräften, Gütern, Dienstleistungen und Kapital – und Unterstützung politischer Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums im Hinblick auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit Europas in einer globalisierten Wirtschaft;

      E. Untersuchung vorbildlicher Praktiken und Erstellung eines Fahrplans mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen paneuropäischen Gebiets für die Bewegungsfreiheit von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europarates;

      F. Schutz des privaten Eigentums und Vereinbarung der Interessen des Wohlfahrtsstaates mit denen der Unternehmensgemeinschaft;

      G. Schutz des Rechts von Frauen auf wirksame Teilnahme an Wahlen durch Ausarbeitung einer Charta für die Gleichberechtigung bei Wahlen, wie in der Empfehlung 1676 (2004) betr. die Teilnahme von Frauen an Wahlen empfohlen;

    f. einen zwischenstaatlichen Ausschuss einrichten nach dem Muster der Venedig-Kommission oder ECRI, der gebeten werden würde, regelmäßig Berichte vorzulegen und Maßnahmen vorzuschlagen, die im Hinblick auf die Förderung erstrebenswerter Demokratiemodelle sowie zur Überwachung des Stands der Demokratie in den Mitgliedstaaten des Europarates ergriffen werden sollten;

    g. beschließen, im Jahre 2006 eine europaweite Kampagne gegen häusliche Gewalt durchzuführen in Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Akteuren, wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und NGOs, wie in der Empfehlung 1661 (2004) der Versammlung betr. eine Kampagne zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen in Europa nahe gelegt;

    h. die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung zur Sicherung einer besseren Lebensqualität für die europäischen Bürger bekräftigen. Der Europarat sollte seine Aktivitäten zur Wahrung von Umwelt und biologischer Vielfalt durch die Umsetzung integrierter Politiken auf paneuropäischer Ebene fortsetzen;

    i. die sich aus der Initiative des Zweiten Europaratsgipfels „Erziehung zum demokratischen Staatsbürgertum“ ergebende Arbeit ebenso wie geplante Arbeiten im Rahmen des Europäischen Jahrs 2005 des demokratischen Staatsbürgers fortsetzen. Bildung sollte ein wichtiger Beitrag zur europäischen Integration und zur demokratischen Entwicklung sein. Es sollte ein europäisches Übereinkommen für staatsbürgerliche Erziehung und Menschenrechte ausgearbeitet werden. Dieses sollte die Prinzipien der staatsbürgerlichen Erziehung und ihrer lebenslangen Lernaspekte und –verfahren klar herausstellen und die Notwendigkeit organischerer Beziehungen zwischen Schulsystemen, NGOs und kommunalen Verwaltungen betonen;

    j. die Bereitschaft erklären, mit anderen internationalen Organisationen, die ähnliche Strukturen in anderen Teilen der Welt schaffen wollen, zusammenzuarbeiten und ihnen seine Erfahrung zur Verfügung zu stellen;

    k. überlegen, ob es jetzt an der Zeit für den Europarat ist als ein paneuropäisches Forum, eine entscheidende Rolle auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu spielen, auch im zwischenstaatlichen Bereich, bei gemeinsamen Projekten mit den Vereinten Nationen und ihren Nebenorganen und im Einklang mit dem satzungsgemäßen Mandat des Europarates, „den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt“ seiner Mitgliedstaaten zu erleichtern sowie mit den in den Entschließungen 995 (1993), 1036 (1994) und 1052 (1995) der Versammlung enthaltenen Aufrufen;

    l. die vom Europarat für die einzelnen Länder und Fragenkomplexe angewandten Überwachungsverfahren verstärken, um sicherzustellen, dass die Staaten die eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen einhalten, die sich aus einer Mitgliedschaft in der Organisation ergeben, und insbesondere den Schwerpunkt bei der Überwachung auf den Informationsaustausch über positive Erfahrungen zu legen und hiervon größtmöglichen Gebrauch zu machen;

    m. zum Einen die bedeutenden Fortschritte begrüßen, die bei der Beachtung der Normen des Europarates seit dem Zweiten Gipfel erreicht wurden, und zum Anderen anerkennen, dass noch immer die Notwendigkeit besteht - vor allem, aber nicht ausschließlich - zum Nutzen der neuen Mitgliedstaaten im Hinblick auf gezielte Länder-Unterstützungsprogramme und -aktivitäten den Beschluss zu fassen, noch systematischer zu evaluieren, wie wirksam die zur Verfügung gestellte Hilfe von den begünstigten Staaten genutzt wurde und generell sicherstellen, dass Unterstützung im Lichte der objektiven Bedürfnisse, vor allem jener, die im Rahmen des Überwachungsmechanismen des Europarates, einschließlich der Menschenrechtsmechanismen festgestellt wurden, bereitgestellt wird; in diesem Zusammenhang ist die Bedeutung multilateraler zwischenstaatlicher Zusammenarbeit als einem Instrument zur Förderung der europaweiten Umsetzung bestehender und auszuweitender Normen zu untersteichen;

    n. die besondere Bedeutung des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und das gesamte paneuropäische System für den Schutz der Menschenrechte anerkennen, was eine einheitliche Menschenrechtspolitik in Europa gewährleisten würde;

    o. daher zum Einen die kürzliche Verabschiedung des Verfassungsvertrags durch die Europäische Union begrüßen und zum Anderen des Protokolls Nr. 14 zur EMRK durch den Europarat als das bislang deutlichste Zeichen des politischen Engagements beider Seiten in Bezug auf den Beitritt der EU zur EMRK und daher die EU auffordern gemeinsam mit dem Europarat, die notwendigen rechtlichen Maßnahmen auszuarbeiten mit dem Ziel sicherzustellen, dass der Beitritt der EU unmittelbar nach Inkrafttreten des Verfassungsvertrags erfolgen kann und gleichzeitig sicherstellen, dass die Hauptmerkmale des EMRK-Kontrollsystems auch für die EU gelten, sobald sie Vertragspartei sein wird;

    p. das institutionelle System des Europarates neu organisieren und alle seine Hauptgremien stärken und dabei insbesondere

      A. die Parlamentarische Versammlung zu stärken und ihr das Recht zur Gesetzesinitiative zuerkennen und insbesondere dem Ministerkomitee zur Erwägung oder zur gemeinsamen Beratung Entwürfe für normative Instrumente vorzulegen, die von der Versammlung oder in ihrem Auftrag erarbeitet wurden. Die Versammlung sollte am Normensetzungsprozess sehr viel stärker beteiligt sein. Ihr sollten auch ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, um es ihr zu ermöglichen, aktiv in einen Dialog mit nationalen Parlamenten zu treten;

      B. die Arbeit des Ministerkomitees des Europarates muss sehr viel offener und transparenter sein. Seine Tagesordnung sollte so erstellt werden, dass sie interessant und ansprechend für die Medien ist. Die Beziehungen des Ministerkomitees zu den Medien sollten überprüft werden, und die Sitzungen der Fachminister sollten sehr viel häufiger stattfinden und die dabei geführten Diskussionen intensiver sein. Idealerweise sollten ihnen konkrete Beschlüsse zur Erörterung vorgelegt werden, und ihre Arbeit sollte sehr viel mehr Substanz erhalten. Es sollte die Praxis eingeführt werden, gemeinsame Sitzungen des Ministerkomitees des Europarates und der Fachminister aus den Mitgliedstaaten abzuhalten. Eine solche Vereinbarung würde zur Erzielung von Synergien beitragen, die Zusammenarbeit fördern und den Integrationsprozess europaweit anregen;

      C. das gewaltige Potenzial des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates sollte besser genutzt werden. Der Gipfel könnte seine Unterstützung für den Kongress als einem effektiven Vorkämpfer für kommunale Selbstverwaltung und als Forum für die Diskussion von Themen im Zusammenhang mit der kommunalen und regionalen Entwicklung bekunden. Dem Kongress sollte die Aufgabe übertragen werden, Maßnahmen zum Vertrauensaufbau und zur Förderung des Friedens zwischen den Ethnien umzusetzen;

    q. eine vor ein paar Jahren vorgelegte Initiative, die zur Einsetzung eines Gerichts mit internationaler Zuständigkeit beim Europarat aufrief, erneut prüfen. Für den Europarat in seiner gegenwärtigen Form ist ein solcher Vorschlag nicht aktuell. Mit dem enormen Anstieg der Normensetzungsaktivitäten des Europarates, der Verlagerung des Schwerpunkts auf die paneuropäische Rechtssetzung und auf die Bestandsermittlung der Übereinkommen und Entschließungen des Europarates wird die Notwendigkeit eines solchen Gremiums jedoch deutlich;

    r. ein europäisches Gesellschaftsmodell fördern und insbesondere

      A. eine europäische Charta über öffentliche Dienstleistungen zu erstellen mit Normen, die den Bürgern gleichen und freien Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten wie Bildung, Gesundheit, Beförderung und Telekommunikation garantieren;

      B. ein europäisches Übereinkommen über den öffentlichen Dienst auszuarbeiten, das Normen für Berufsethik und Arbeitsplatzsicherheit festlegt;

      C. in Verbindung mit der Europäischen Union ein Sonderprogramm für Bildung und Fortbildung von Universitätsdozenten zur Unterrichtung der Normen des Europarates einzurichten, beginnend mit einem Pilotprojekt in der Russischen Föderation;

      D. die analytische und vorausschauende Rolle der Organisation auf dem Gebiet der Rechtsnormen und sozialen Trends zu stärken in Verbindung mit qualifizierten Persönlichkeiten – Ökonomen, Philosophen und Soziologen – die bekannt sind aufgrund ihrer Arbeit über neue Muster des sozialen Lebens, die sich voraussichtlich als Ergebnis der Globalisierung herausbilden werden;

      E. die Bedeutung des Dialogs zwischen den Kulturen und den Religionen und einer ständigen Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit in Europa sowie zusätzlicher Anstrengungen zur Integration von Gastarbeitern in die europäische Gesellschaft zu betonen;

      F. weiterhin die Mitgliedstaaten zu unterstützen bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer erfolgreichen Strategie des sozialen Zusammenhalts für das 21. Jahrhundert – mit besonderem Schwergewicht auf der Bekämpfung von Armut und Notsituationen im Leben;

      G. den Vorschlag des zwischenstaatlichen Sektors des Rates zu unterstützen, einen „think tank“ einzurichten und dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, sich an den Aktivitäten dieser Gruppe zu beteiligen. Dieses Gremium sollte eine neue Vision für ein Europa des sozialen Zusammenhalts entwerfen und Antworten auf solche Herausforderungen der heutigen Zeit wie Globalisierung oder Bevölkerungsüberalterung erarbeiten, ohne dabei die wichtigsten Errungenschaften des europäischen Modells der sozialen Volkswirtschaft aufzugeben;

    s. ausreichende Haushaltsmittel für die sachgemäße Umsetzung der auf dem Gipfel vereinbarten Beschlüsse und Ziele bereitstellen.

    t. die Transparenz der Tätigkeiten des Europarates für die 800 Millionen Menschen, die in seinen Mitgliedstaaten leben, zu verstärken und die Einbeziehung nationaler Institutionen zum Schutz der Menschenrechte und von Nichtregierungsorganisationen in die Arbeit des Europarates verbessern.

Note 1 Versammlungsdebatte am 26. Januar 2005 (5. Sitzung) (siehe Dok. 10381, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr Kosachev, Dok. 10391, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Bruce, Dok. 10417, Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Entwicklung, Berichterstatter: Herr Kirilow, Dok. 10395, Stellungnahme des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und Familie, Berichterstatterin: Frau Azevedo, Dok. 10435, Stellungnahme des Ausschusses für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen, Berichterstatter: Herr Wilkinson, Dok. 10421, Stellungnahme des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Bildung, Berichterstatter: Herr Legendre sowie Dok. 10404, Stellungnahme des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Berichterstatterin: Frau Cliveti). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 26. Januar 2005 (5. Sitzung).