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Homophobie
Bekämpfung der Homophobie: Für Gleichheit in Vielfalt
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Der Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung ist ein grundlegender Bestandteil des Schutzes der Menschenrechte. Er wird von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert (Artikel 14) und durch Protokoll Nr. 12 der Konvention gestärkt, das allgemein festlegt, dass niemand unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf.
Homophobe Zwischenfälle in einigen Mitgliedsstaaten haben jedoch leider gezeigt, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen (LGBTs) systematisch verletzt werden. Sie haben auch gezeigt, dass Ungerechtigkeiten dieser Art oft von genau jenen Behörden geduldet oder aktiv gefördert werden, deren Aufgabe es ist, ihre Bürger vor allen Formen der Diskriminierung zu schützen.
Die Parlamentarische Versammlung und der Kongress der Gemeinden und Regionen haben mehrere Empfehlungen und Entschließungen verabschiedet, in denen sie die Regierungen und lokalen Behörden auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufstachelung zur Homophobie zu bekämpfen.
17. Mai 2009: Internationaler Tag gegen Homophobie
''Noch bis vor wenigen Jahren war Homosexualität in mehreren europäischen Ländern eine Straftat'', so Generalsekretär Terry Davis in einer Erklärung anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai. ''Nicht Homosexualität ist unmoralisch, sondern Homophobie'', fügte er hinzu. (weiter ...)
2. Juli 2008: Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung (weiter ...)
16. Mai 2008 : Konferenz anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie
Rede von Maud de Boer-Buquicchio [en]
Video der Konferenz
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