Rechtsstaatlichkeit

28. Januar - Europäischer Datenschutztag

Die elektronische Verarbeitung persönlicher Daten ist ein zentraler Bestandteil des Lebens der Bürgerinnen und Bürger, bei der Arbeit, beim Kontakt mit Behörden, im medizinischen Bereich, beim Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen, beim Surfen im Internet. Das Recht, diese Informationen zu schützen, ist eine Voraussetzung für den Schutz anderer Grundrechte wie etwa das Recht auf Schutz des Privatlebens, die Meinungs- und Gewissensfreiheit.

Um alle Menschen in diesem Bereich zu schützen, hat der Europarat eine Konvention zum Schutz persönenbezogener Daten verfasst, die immer noch das einzige verbindliche internationale Rechtsinstrument zu diesem Thema darstellt. Jeder Staat kann der Konvention beitreten, unabhängig davon, ob er Mitglied im Europarat ist oder nicht.

Der Europäische Datenschutztag wird jedes Jahr am 28. Januar begangen und soll es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, zu verstehen, welche Daten über sie gesammelt und bearbeitet werden, zu welchem Zweck und welche Rechte sie dabei haben. Er ist auch eine Gelegenheit, sie für die Risiken zu sensibilisieren, die mit der illegalen Nutzung oder Verarbeitung ihrer persönlichen Daten verbunden sind.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Datenschutz

Anlässlich des Datenschutztages hat der Präsident der Gerichtshofs, Jean-Paul Costa, erklärt: ''Obwohl die Europäische Konvention der Menschenrechte keinen direkten Verweis auf den Datenschutz enthält, hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass der in Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verankerte Schutz auf nicht hinnehmbare Weise geschwächt würde, wenn die Nutzung moderner wissenschaftlicher Techniken um jeden Preis erlaubt würde.''

 Die wichtigsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs fĂĽr Menschenrechte [en]
Ein Videokit zum Thema Datenschutz ist erhältlich bei: tvcoord@coe.int.


Referenz-Websites [en]
Rechtliche Zusammenarbeit
Datenschutztag
Referenz-Texte
Konvention zum Schutz bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Nr. 108)
Zusatzprotokoll ĂĽber Kontrollstellen und grenzĂĽberschreitenden Datenverkehr (Nr. 181)
Änderungen zur Konvention Nr. 108, die einen Beitritt der Europäischen Union ermöglichen [fr]
Weitere Informationen
Factsheet [en]
Europäische Kommission
Nationale Gesetzgebung [fr]
Wussten Sie ...

... dass jedes interessierte Mitgliedsland, nationale oder internationale Organ auf freiwilliger Basis am Datenschutztag teilnehmen kann?

Dossiers zum Thema
 Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre
Computerkriminalität
Internet Governance Forum

Aktualisiert: Jan. 2010