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12/05/04 Die Minister des Europarates reformieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Minister des Europarates reformieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
237d04
Straßburg, 12.05.2004 – Die Außenminister der 45 Mitgliedsstaaten des Europarates (Ministerkomitee) haben heute Maßnahmen verabschiedet, die die effektive Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angesichts einer ständig wachsenden Zahl von Individualbeschwerden gewährleisten sollen.
Die Reform enthält Maßnahmen, um die Umsetzung der Europäischen Konvention für Menschenrechte auf nationaler Ebene zu verbessern und Änderungen der Konvention, um sicherzustellen dass die Beschwerden wirksamer gefiltert und bearbeitet werden. Die Maßnahmen sehen außerdem eine stärkere Kontrolle durch das Ministerkomitee hinsichtlich der Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs vor.
Die Reform ändert des Weiteren die Amtszeit der Richter (von gegenwärtig sechs Jahren, wobei die Richter wieder gewählt werden können, auf eine einmalige Amtszeit von neun Jahren), und sieht den Beitritt der Europäischen Union zur Konvention vor.
Das Protokoll Nr. 14 zur Änderung der Europäischen Konvention für Menschenrechte – das das Ergebnis von mehr als drei Jahren Arbeit ist – wird morgen, Donnerstag, 13. Mai 2004, um 9.40 Uhr (Saal 40, 2. Etage im Gebäude des Europarates) zur Zeichnung aufliegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: http://www.coe.int/ECHR-reform/de
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