Interview mit Kevin McNamara, britischer Abgeordneter
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Kevin McNamara: „Die Zulassung der Sterbehilfe entspricht dem Recht zu töten“

26. April 2005
Der britische Parlamentarier Kevin McNamara drückt in einem Interview am Vortag der Debatte über Hilfe für Patienten am Ende ihres Lebens seine Befürchtungen angesichts der „Abdrift“, die eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Europa erzeugen würde, und erinnert daran, dass sie nicht im Einklang mit den von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Prinzipien steht.
Frage : Die Niederlande und Belgien erlauben Sterbehilfe, Dänemark lässt die passive Sterbehilfe zu, die Schweiz toleriert Hilfe beim Suizid, und Frankreich erlaubt, ohne so weit zu gehen, zukünftig den Abbruch einer fruchtlosen Behandlung, wenn der Patient ohne Hoffnung auf Heilung leidet. Stellen Sie anhand dieser Beispiele – und ein wenig im Hinblick auf den Bericht über das Ende des Lebens, der am Mittwoch von der Versammlung diskutiert wird – in Europa eine geistige Evolution zugunsten der Sterbehilfe fest?
Kevin McNamara: Man kann die Situation in Frankreich, die fruchtlose Behandlungen abbricht, nicht mit der Tatsache vergleichen, absichtlich eine Person zu töten, wie es in Belgien oder in den Niederlanden der Fall ist. Meiner Meinung nach muss das Gesetz überall klar definiert sein: Kein Arzt darf das Recht haben, einen Patienten zu töten, auch nicht, indem er Maßnahmen zur Beschleunigung des Todes ergreift wie beispielsweise Nahrungsentzug. Ich weiß nicht, ob es in Europa wirklich eine Welle zugunsten der Sterbehilfe gibt, aber wenn, dann ich bin mir absolut sicher, dass es diese aufzuhalten und einzuschränken gilt, denn ohne dieses Eingreifen würde allem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wenn man die Sterbehilfe zuließe, dann wäre das ein erster Schritt zu auf das „Recht zu töten“, und ich kann nicht abschätzen, wohin uns dieser Fehltritt noch führen würde.
Frage: Aber über welche Mittel, abgesehen von Ihrer Stimme bei der Entschließung am Mittwoch, verfügen Sie, um sich der Sterbehilfe entgegen zu stellen?
Kevin McNamara: Das europäische Recht zu diesem Thema ist vollkommen klar. Artikel 2 der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf Leben, das Protokoll Nr. 6 untersagt die Todesstrafe, und das Protokoll Nr. 13 präzisiert, dass dieses Verbot unter allen Umständen greift. Auf genau diese Artikel hat man sich auch vor dem Gerichtshof berufen, um dem Vereinigten Königreich in der Angelegenheit Diane Pretty Recht zu geben. Diese schwer kranke Frau hatte gefordert, dass ihr Ehemann ihrem Leben ein Ende setzen darf, ohne strafverfolgt zu werden, aber die britische Justiz hatte das abgelehnt. Ich hoffe, dass eines Tages die Staaten, die die Sterbehilfe zulassen, durch den europäischen Gerichtshof der Menschenrechte auf Grund dieser Artikel verurteilt werden.
Frage: Die Verweigerung, eine Behandlung abzubrechen oder Leiden zu verkürzen, kann, sobald die schmerzlindernden Mittel nicht mehr ausreichen oder nicht vorhanden sind, unerträgliche Situationen entstehen lassen. Was sagen Sie Familien oder Kranken, die manchmal verzweifelt um die Beendung ihrer Leiden flehen?
Kevin McNamara: Für den Fall, dass die schmerzlindernden Mittel nicht mehr ausreichen, um die Würde des Kranken zu garantieren und seine Schmerzen zu betäuben, gibt es bestimmte intensivere Behandlungen, die angewendet werden können – selbst wenn sie das Leben des Patienten abkürzen. In so einem Fall, und selbst wenn der Patient früher sterben müsste, könnte man diese Behandlungen akzeptieren, solange die Todesursache die Folge und nicht das Ziel der Behandlung ist.