Interview mit Dick Marty, Schweizer Abgeordnete und Berichterstatter des Sozialausschusses der Parlamentarischen Versammlung

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Sterbehilfe: Den Willen der Patienten respektieren

Straßburg, 26. April 2005

Nur eine Legalisierung der Sterbehilfe unter nachprüfbaren Voraussetzungen schafft Transparenz und kann Missbrauch verhindern, betont der liberale Schweizer Abgeordnete Dick Marty. Der Berichterstatter des Sozialausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fordert die Achtung vor dem Recht von Kranken in der letzten Phase ihres Lebens, medizinische Behandlungen abzulehnen.

Frage: Die Parlamentarische Versammlung unternimmt jetzt schon den vierten Versuch, Position zur Sterbehilfe zu beziehen. Warum tut man sich so schwer?

Marty: Die Sterbehilfe ist nicht nur für den Europarat, sondern für sämtliche Länder ein äußerst komplizierter Konfliktstoff. Das gilt für alle Themen, bei denen es um Leben und Tod geht. Vor allem in westlichen Kulturen hat man offenbar ein irrationales Verhältnis zum Sterben. Man scheut sich aus Angst vor dem Tod, sich mit der Sterbehilfe zu befassen.

Frage: Warum drängen Sie die Mitgliedsstaaten des Europarats zur Verabschiedung neuer gesetzlicher Regelungen? Zielen Sie auf eine Liberalisierung der Sterbehilfe?

Marty: Nein, darum geht es nicht. Jede Nation muss ihre eigene Lösung finden. Aber es ist gefährlich, nichts zu tun. Es ist eine Tatsache, dass Sterbehilfe in verschiedenen Formen europaweit im Alltag sehr häufig praktiziert wird. Oft stellen in Kliniken Ärzte bei Todkranken medizinische Geräte ab. Gerade in solchen Grauzonen ohne klare Regeln entsteht die Gefahr des Missbrauchs. Ärzte entscheiden meist allein. In solchen Situationen kommen Patienten in eine verwundbare Position. Die Kranken sind aber Subjekte mit eigenem Willen. Die Patienten, die nicht selten unter qualvollen Schmerzen leiden, müssen das Recht haben, eine Behandlung abzulehnen. Neben der Ethik des Mediziners muss auch die Ethik des Kranken gelten.

Frage: In Ihrem Bericht werden die Erfahrungen in Holland und Belgien zur positiven Prüfung empfohlen. Was spricht für deren Modell der auch aktiven Sterbehilfe?

Marty: Dem Europarat steht es nicht zu, ein positives oder negatives Urteil über diese beiden Länder zu fällen. Aber befassen mit deren Erfahrungen sollte man sich schon. Unabhängige Untersuchungen zeigen, dass die Legalisierung der Sterbehilfe unter strengen Voraussetzungen in Belgien und Holland zu ersten Erfolgen geführt hat. Es wurde mehr Transparenz geschaffen, Patienten wissen jetzt genauer, was in Kliniken vor sich geht. Die Zahl der Fälle von Sterbehilfe ist nicht gestiegen, es gab auch keinen Missbrauch.

Frage: Ihre Kritiker werfen Ihnen vor, die Sterbehilfe zu erleichtern und so dem Missbrauch Wege zu ebnen.

Marty: Diese Kritik kann ich nicht teilen. Eine Sterbehilfe mit nachprüfbaren Regeln, die etwa ärztliche Entscheidungen nur im Team erlaubt, sorgt für Transparenz - und Transparenz verhindert Missbrauch.

Frage: Was unterscheidet Ihren jetzigen Bericht von früheren Vorlagen des Sozialausschusses?

Marty: Zunächst hatten wir nur die Sterbehilfe an sich im Blick. Der Bericht, der am Mittwoch zur Debatte steht, analysiert hingegen die gesamte Phase am Ende des Lebens. Wir fordern das Selbstbestimmungsrecht der Kranken. Wir verlangen aber zudem einen wirksamen Ausbau der Palliativmedizin zur Schmerzlinderung und eine bessere Versorgung Todkranker im häuslichen Umfeld: Solche Maßnahmen können den Sterbenswunsch leidender Menschen vermindern. Wir propagieren keine Kultur des Todes, sondern eine Kultur der Lebens - zu der jedoch der Tod als natürliche Sache gehört.